Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die rechtlichen Beziehungen der Wohnungseigentümer untereinander und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Die Reform des WEGs erfolgte durch das WEMoG zum 01.12.2020. Das „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG)“, führt zu zahlreichen Änderungen am Wohnungseigentumsgesetz.
Ohne juristischen Beistand sind selbst die eigenen Rechte und Pflichten oft unklar. Unsicherheiten bestehen beispielsweise bei baulichen Veränderungen im Gemeinschaftseigentum. Andere häufige Streitpunkte sind die Durchführbarkeit notwendiger Modernisierungsmaßnahmen, Verteilung der Bewirtschaftungskosten und Verwaltervergütung. Hier sehen wir in unserer täglichen Beratungspraxis eine Menge Beratungsbedarf.
Wichtig und den meisten Wohnungseigentümern unbekannt ist, dass ein in der Wohnungseigentümerversammlung gefasster rechtsfehlerhafter Beschluss binnen Monatsfrist beim zuständigen Amtsgericht angefochten werden muss. Andernfalls wird - von wenigen Ausnahmen abgesehen - der einmal gefasste Beschluss bestandskräftig. Wir beraten Sie in allen rechtlichen Fragen, mit denen Sie als zukünftige oder tatsächliche Wohnungseigentümer konfrontiert sind. Wir unterstützen Sie auch gerne bei einem etwaigen Anfechtungsverfahren oder bei Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander.
Wir beraten Hausverwaltungen und unterstützen Sie in Ihrer alltäglichen Arbeit, bei der Vorbereitung von Wohnungseigentümerversammlungen, der Behebung von Schäden am Gemeinschaftseigentum, der Erstellung von Jahresabrechnungen und beim Eintreiben der säumigen Wohngelder. Insbesondere seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes heißt es für den Verwalter Haftungsfallen zu umschiffen.