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Wir bieten Ihnen eine fundierte Rechtsberatung bei allen Fragen rund um die Immobilie:

  • WEG - Aufteilung
  • Kauf und Verkauf von Immobilien
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  • Zwangsversteigerungen
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Die Eigenbedarfskündigung ist eine Möglichkeit für Eigentümer, ihren Mietern in Frankfurt zu kündigen. Es ist jedoch einiges zu beachten, wenn Sie Eigenbedarf anmelden möchten. Nutzen Sie deshalb die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts.

Telefon

089-51518803

E-Mail

info@rechtsanwalt-spoeth.de

Wir unterstützen Sie bei der Eigenbedarfskündigung in Frankfurt:

  • Renommierte Kanzlei für Immobilien- & Mietrecht
  • Über 20 Jahre Erfahrung
  • Ausgezeichnete fachliche Kompetenz
  • Engagiertes Kanzleiteam
  • Individuelle Rechtsberatung
  • Außergerichtliche Konfliktbeilegung
  • Kompetente Prozessbegleitung
  • Schnelle Terminvergabe

Das deutsche Mietrecht erschwert es Eigentümern, ihren Mietern zu kündigen, denn die private Wohnung steht unter besonderem Schutz. Dennoch gibt es Möglichkeiten einer rechtswirksamen Kündigung. Eine dieser Optionen ist die Eigenbedarfskündigung, die dann infrage kommt, wenn Sie den Wohnraum in Frankfurt selbst nutzen oder einem nahen Angehörigen zur Verfügung stellen möchten.

Die Kündigung aufgrund von Eigenbedarf ist in Frankfurt jedoch keinesfalls ein Selbstläufer, sondern bedarf einer nachvollziehbaren Begründung, die aus dem Kündigungsschreiben hervorgehen muss. Wenn die Eigenbedarfskündigung nicht stichhaltig begründet wird, hat der Widerspruch Ihres Mieters gute Erfolgsaussichten und das Mietverhältnis bleibt in Frankfurt unverändert bestehen.

Um das zu vermeiden, ist es empfehlenswert, mit unserer Kanzlei Kontakt aufzunehmen und einen Beratungstermin zu vereinbaren. Rechtsanwalt Harald Spöth wird Ihnen erläutern, worauf zu achten ist, damit die Kündigung wegen Eigenbedarfs in Frankfurt reibungslos durchgesetzt werden kann.

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Herr Rechtsanwalt Spöth hat mich bei einer Räumungsklage vertreten. Diese wurde schnell und unkompliziert erledigt.

Stefanie Werner

Ausgezeichneter Fachanwalt und Spezialist. Sehr gute Beratung und überschaut die Gesamtsituation in jeder Hinsicht. Exzellente Beratung und außergewöhnliches Fachwissen zeichnen ihn aus. Daher sehr gute Empfehlung.

andi Schmid

Sehr zuverlässig, kundenorientiert und kompetent. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden.

Guido Auttenberg

Eine sehr empfehlenswerte Kanzlei. Super Beratung! Gerne wieder!

Edmund Möller

Herr Spöth hat meine Frau in einem komplizierten Mietrechtsfall vertreten. Hervorragende fachliche Kompetenz zeichnet Herrn Spöth aus. Er ist aus unserer Sicht sicherlich einer der besten Fachanwälte für Miet- und Immobilienrecht in München.

D.M.

Vielen Dank für das hervorragende Ergebnis, welches wir in der Zivilsache dank Ihnen erreichen konnten.

Ralph Weiner

Mieter kündigen wegen Eigenbedarf in Frankfurt

Einem Mieter zu kündigen, weil man den Wohnraum aufgrund von Eigenbedarf in Frankfurt selbst nutzen möchte, ist unter Beachtung der Kündigungsfristen grundsätzlich möglich. Gleiches gilt, wenn Sie das Mietobjekt für einen nahen Angehörigen, beispielsweise Ihre Eltern oder Ihr Kind benötigen. Ihr Mieter hat allerdings die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung einzulegen.

Ein derartiger Widerspruch kann damit begründet werden, dass es eine unzumutbare Härte bedeutet, wenn Sie Ihrem Mieter kündigen, um Eigenbedarf in Frankfurt anzumelden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Eigenbedarf an sich anzuzweifeln. Somit ist das Kündigungsschreiben ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Durchsetzung der Eigenbedarfskündigung in Frankfurt. Harald Spöth sorgt als erfahrener Anwalt für Mietrecht dafür, dass die Begründung des Eigenbedarfs einer juristischen Überprüfung standhält.

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Eigenbedarf richtig anmelden in Frankfurt

Wir unterstützen in unserer renommierten Kanzlei täglich Eigentümer von Immobilien. Es ist wichtig, dass Sie den Eigenbedarf richtig anmelden und dass die Eigenbedarfskündigung in Frankfurt eine nachvollziehbare Begründung umfasst. Rechtsanwalt Harald Spöth formuliert die Eigenbedarfskündigung und übernimmt in Frankfurt die gesamte Kommunikation mit dem Mieter, um Konflikte möglichst auf dem Weg der außergerichtlichen Verhandlung beizulegen. Gelingt dies allerdings nicht, wird unser erfahrener Anwalt Ihre Interessen im Gerichtsverfahren vertreten.

Eigenbedarf anmelden in Frankfurt – rechtswirksame Kündigungsgründe:

  • Steigender Platzbedarf aufgrund der Familienplanung
  • Benötigung des Wohnraums als Altersruhesitz
  • Wohnraum und Arbeitsplatz sollen in ein Haus verlegt werden
  • Eigentümer muss aufgrund von Gesundheitsproblemen ins Erdgeschoss ziehen
  • Wohnung liegt viel näher am Arbeitsplatz
  • Wohnung ist geeignet, um Pflegekraft unterzubringen
  • Wohnung wird aufgrund einer Scheidung benötigt
  • Zusammenlegung mehrerer Wohnungen wird geplant

Vertrauen Sie weitreichender Expertise und langjähriger Erfahrung: Einen Anwalt für Mietrecht zu mandatieren ist der optimale Weg für die Durchsetzung einer Eigenbedarfskündigung in Frankfurt.

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Bilder - Urheberrechtsnennung

Foto von Dagobert1980: https://pixabay.com/de/photos/skyline-frankfurt-am-main-4371513/
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(Alle Bilder wurden zuletzt abgerufen am 20.06.2022)