Als Prozessanwälte vertritt die Rechtsanwaltskanzlei Spöth gerne Ihren immobilienrechtlichen Fall vor Gericht. Die Kanzlei genießt den Ruf, Vermietern sehr erfolgreich und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen
Wer zahlen muss, wenn Ungeziefer in die Wohnung einzieht
„Da nach dem Gesetz der Vermieter verpflichtet ist, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, muss er von außen eindringendes Ungeziefer auch auf seine Kosten beseitigen", sagt der Münchener Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht, Harald Spöth.
Übler Mobbing-Fall Im lsartal: Spöths Mandantin war Lehrerin, die das Pech
hatte, die Kinder ihres Nachbarn unterrichten zu müssen. „Er ist zum Schulleiter gegangen und hat sie angeschwärzt“, so Spöth. Am Ende war nicht die Lehrerin Opfer seiner bösartigen Aktionen, sondern die eigenen Kinder: Sie mussten die Schule wechseln.
Wird die Miete irrtümlich oder ohne vorherige Prüfung einbehalten, sieht der BGH „Vorsatz oder Fahrlässigkeit“. Dem Mieter kann gekündigt werden. Um dies zu vermeiden, rät Rechtsanwalt Harald Spöth: „Der Mieter sollte unter dem Vorbehalt der Rückforderung bezahlen.“
Verjährung der Störungsbeseitigungshaftung und Selbstabhilferecht des Grundstückseigentümers
Die Antwort ist: Nein! Der BGH führt dazu aus, dass man in so
einem Fall trotz Verjährung des Beseitigungsanspruchs berechtigt
ist, die Störung selbst und auf eigene Kosten zu entfernen! Dies
muss der Störer dulden.
„Wer Geld übrig hat, für den sind Investitionen ins Gebäude im Moment eine sehr gute Möglichkeit“, sagt Spöth. Elf Prozent der Modernisierungskosten kann ein Eigentümer im Jahr auf die Mieter umlegen und die Miete entsprechend erhöhen. Nach neun Jahren hat ein Eigentümer die Kosten damit quasi wieder verdient. „Das lässt sich relativ gut eintreiben“, sagt Spöth; danach bleibt dem Eigentümer eine höhere Miete – und eine Immobilie, die modernen Standards genügt.
In einem Zweifamilienhaus können Vermieter einfacher kündigen
„Der Gesetzgeber hat von den strengen Kündigungsregeln
eine Ausnahme gemacht, weil Vermieter und Mieter hier in
enger Tuchfühlung zusammenleben"
sagt der Münchner Rechtsanwalt Harald Spöth.
Gleich zweimal hintereinander bekam es der arbeitslose Miet- Schmarotzer jetzt aber mit den Münchner Anwälten Harald Spöth und Ariane Schlegel zu tun - sie klagten ihn aus zwei Häusern: "Im ersten Fall hatte sich der Mann ein Haus für 750 Euro gemietet. Miete bezahlte er nie. Vom Geld der Sozialbehörden machte er sich ein schönes Leben"...
Als anerkannte Experten für Mietrecht stehen Rechtsanwalt Harald Spöth und seine Kollegin Ariane Schlegel Mandanten aus dem In- und Ausland in allen mietrechtlichen Belangen auf Vermieterseite (z.B.rückständige Mieten, Mieterhöhung, -minderung, Eigenbedarf, Räumungsklagen, Baumängel, Schönheitsreparaturen, Sanierungs-möglichkeiten) mit erstklassiger juristischer Beratung und gerichtlicher ....