Wir beraten Sie in allen Fragen zum Immobilienrecht

Mietrecht

Wir vertreten Sie in allen juristischen Fragen des Mietrechts:

Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten Sie gerichtlich und außergerichtlich bei Rechtsstreitigkeiten im WEG-Recht:

Immobilienrecht

Wir bieten Ihnen eine fundierte Rechtsberatung bei allen Fragen rund um die Immobilie:

  • WEG - Aufteilung
  • Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Gewährleistung bei Immobilienkauf
  • Zwangsversteigerungen
  • Umgang mit Bestandsmietern

Als kompetenter Anwalt für Mietrecht unterstütze ich Vermieter in Berlin bei der Lösung rechtlicher Probleme auf dem Gebiet des Wohn- und des Gewerberaummietrechts. Die Mandatierung eines erfahrenen Anwalts für Mietrecht hilft Ihnen, in Berlin Ihre berechtigten Interessen durchzusetzen.

Telefon

089-51518803

E-Mail

info@rechtsanwalt-spoeth.de

Ein Anwalt für Mietrecht bewahrt Vermieter in Berlin vor finanziellen Nachteilen – profitieren Sie von der Zusammenarbeit mit der Kanzlei Spöth:

Profitieren Sie von der Zusammenarbeit mit unserem leistungsstarken Team:

  • Hervorragende Fachkompetenz
  • 20 Jahre Erfahrung
  • Prozessbegleitung
  • Umfassende Rechtsberatung
  • Außergerichtliche Interessenswahrnehmung
  • Engagiertes, freundliches Kanzleiteam
  • Optimale Vernetzung
  • Schnelle Terminvereinbarung

Schützen Sie sich als Vermieter davor, dass eine Kündigung aufgrund eines Rechtsfehlers unwirksam wird, und nutzen Sie die Unterstützung eines Anwalts für Mietrecht. Bei mietrechtlichen Auseinandersetzungen in Berlin ist eine zuverlässige Rechtsberatung unverzichtbar.

Auf der Grundlage einer Analyse der Ausgangssituation plane ich gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen und unterstütze Sie beispielsweise bei der Beauftragung einer Räumungsklage. Sie können sich darauf verlassen, dass ich Ihnen als erfahrener Fachanwalt für Mietrecht die Rechtslage in Berlin ausführlich darlege, die zur Wahl stehenden Handlungsempfehlungen ableite und hinsichtlich der Vor- und Nachteile erläutere.

Möchten Sie sich durch einen Anwalt für Mietrecht in Berlin vertreten lassen? Dank meiner breiten Spezialisierung auf dem Gebiet des Immobilienrechts profitieren Sie von einer ausgezeichneten Beratungsqualität.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

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Herr Rechtsanwalt Spöth hat mich bei einer Räumungsklage vertreten. Diese wurde schnell und unkompliziert erledigt.

Stefanie Werner

Ausgezeichneter Fachanwalt und Spezialist. Sehr gute Beratung und überschaut die Gesamtsituation in jeder Hinsicht. Exzellente Beratung und außergewöhnliches Fachwissen zeichnen ihn aus. Daher sehr gute Empfehlung.

andi Schmid

Sehr zuverlässig, kundenorientiert und kompetent. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden.

Guido Auttenberg

Eine sehr empfehlenswerte Kanzlei. Super Beratung! Gerne wieder!

Edmund Möller

Herr Spöth hat meine Frau in einem komplizierten Mietrechtsfall vertreten. Hervorragende fachliche Kompetenz zeichnet Herrn Spöth aus. Er ist aus unserer Sicht sicherlich einer der besten Fachanwälte für Miet- und Immobilienrecht in München.

D.M.

Vielen Dank für das hervorragende Ergebnis, welches wir in der Zivilsache dank Ihnen erreichen konnten.

Ralph Weiner

Welche Kündigungsfrist gilt beim Eigenbedarf in Berlin?

Sie möchten eine vermietete Immobilie künftig selbst nutzen oder einem Familienmitglied zur Verfügung stellen? In diesem Fall ist eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf erlaubt. Es stellt sich dabei die Frage, welche Kündigungsfrist beim Eigenbedarf eingehalten werden muss. Ich informiere Sie als kompetenter Anwalt für Mietrecht in Berlin über die Kündigungsfristen beim Eigenbedarf, die sich je nach Art der Immobilie unterscheiden. Außerdem berate ich Sie in Berlin zu den formalen Voraussetzungen eines Kündigungsschreibens. Es gibt keine allgemeingültige Kündigungsfrist beim Eigenbedarf.

Als versierter Anwalt für Mietrecht berate ich Sie in Berlin kompetent hinsichtlich der Sperrfristen für die Kündigung folgender Immobilien:

  • Eigentumswohnung
  • Umgewandelte Eigentumswohnung
  • Vermietetes Einfamilienhaus
  • Vermietetes Zweifamilienhaus

Das Thema „Kündigungsfrist beim Eigenbedarf“ ist konfliktär und deshalb ist es empfehlenswert, sich von einem Anwalt für Mietrecht vertreten zu lassen. Ich erläutere Eigentümern in Berlin, worauf es bei der Kündigung ankommt, welche Rechte Sie bezüglich einer  Räumung durchsetzen können und beantrage bei Bedarf die Räumungsklage für Sie.

 

Verwertungskündigung in Berlin: Was ist zu beachten?

Eine Kündigung darf nicht ohne Grund erfolgen. Mit der Verwertungskündigung haben Vermieter neben der Eigenbedarfskündigung eine zweite Option, um ein Mietverhältnis in Berlin aufzulösen. Die Verwertungskündigung schützt Vermieter davor, Ihr Immobilieneigentum in Berlin nicht adäquat wirtschaftlich verwerten zu können.

Ein Beispiel dafür ist eine Immobilie, die unvermietet zu einem wesentlich höheren Preis verkauft werden könnte. Wenn Sie eine Verwertungskündigung beabsichtigen, sollten Sie umgehend mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen, der auf Mietrecht spezialisiert ist. Neben der kompetenten Rechtsberatung erstelle ich bei Bedarf die Verwertungskündigung in Berlin rechtssicher und einschließlich der erforderlichen detaillierten Begründung.

Sind Sie daran interessiert, einen erfahrenen Anwalt für Mietrecht in Berlin mit der Interessensvertretung zu beauftragen? Dann vereinbaren Sie jetzt direkt einen Termin in der Kanzlei Spöth.

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Mietrückstand: Kündigung in Berlin erfolgreich durchsetzen

Die Mietrückstand-Kündigung ist für Vermieter in Berlin leider oft die einzige Option, um einen hohen wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen. Ausbleibende Mietzahlungen oder ein ständiges Verspäten der Mietzahlung bringen Vermieter in Bedrängnis.

Die Mietschulden summieren sich zu hohen Beträgen, denn es ist fast unmöglich, sich schnell gegen dieses Verhalten zur Wehr zu setzen. Durchschnittlich vergehen vier bis acht Monate vom Beginn der Zahlungsrückstände bis zur Räumungsklage. Sie sollten deshalb so schnell wie möglich einen Anwalt für Mietrecht mandatieren, damit dieser umgehend eine Räumungsklage beim Amtsgericht Berlin einreicht.

Seit 20 Jahren hilft die Kanzlei Spöth Vermietern erfolgreich bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. In der Rubrik über uns finden Sie Informationen über unser zuverlässiges Team, das sich täglich für die Mandanten unserer Kanzlei einsetzt. Mit einer rechtzeitigen Beratung, wie Sie bei einem Mietrückstand die Kündigung durchsetzen, sorgt Harald Spöth als Ihr Anwalt für Mietrecht für eine Eindämmung des finanziellen Schadens in Berlin.

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BGH, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 140/10 WEG § 46 Abs. 1 Satz 2 Die in § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG geregelte Klagefrist wird auch durch eine innerhalb dieser Frist gegen die Wohnungseigentümergem...
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Bilder - Urheberrechtsnennung

Foto von Niki Nagy: https://www.pexels.com/de-de/foto/luftbildfoto-von-hochhausern-1128408/
Foto von Polina Kholodova: https://www.pexels.com/de-de/foto/stadt-strasse-architektur-berlin-10008928/
Foto von Marcus Lenk: https://www.pexels.com/de-de/foto/gebaude-turm-berlin-dammerung-5841926/
Foto von Ingo Joseph: https://www.pexels.com/de-de/foto/gewerbliche-gebaude-in-verschiedenen-farben-unter-bewolktem-himmel-543610/
Foto von Allan Feitor: https://www.pexels.com/de-de/foto/stadt-wasser-skyline-gebaude-7555434/

(Alle Bilder wurden zuletzt abgerufen am 03.06.2022)