Wir beraten Sie in allen Fragen zum Immobilienrecht

Mietrecht

Wir vertreten Sie in allen juristischen Fragen des Mietrechts:

Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten Sie gerichtlich und außergerichtlich bei Rechtsstreitigkeiten im WEG-Recht:

Immobilienrecht

Wir bieten Ihnen eine fundierte Rechtsberatung bei allen Fragen rund um die Immobilie:

  • WEG - Aufteilung
  • Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Gewährleistung bei Immobilienkauf
  • Zwangsversteigerungen
  • Umgang mit Bestandsmietern

Das Einreichen einer Räumungsklage ist für Eigentümer oft der einzige Weg, einen Auszug des Mieters zu erreichen. Erfahren Sie hier, welche Vorteile Ihnen die Mandatierung eines Anwalts für Immobilienrecht bei der Durchsetzung einer Zwangsräumung bietet.

Vertrauen Sie bei einer Räumungsklage auf unsere kompetente Rechtsberatung:

✅ Kanzlei für Immobilienrecht
✅ Über 20 Jahre Erfahrung
✅ Hervorragende fachliche Expertise
✅ Engagiertes Kanzleiteam
✅ Erfolgsorientierte Prozessbegleitung
✅ Außergerichtliche Verhandlungsführung
✅ Individuelle Rechtsberatung
✅ Schnelle Terminvergabe

Wenn sich ein Mieter trotz schriftlicher Kündigung weigert auszuziehen, ist die Räumungsklage der effektivste und schnellste Weg, Eigentümerrechte durchzusetzen. In unserer Kanzlei für privates Immobilienrecht unterstützt Rechtsanwalt Harald Spöth Mandanten seit mehr als 20 Jahren erfolgreich dabei, Räumungsklagen einzureichen.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

Wir beraten Sie in allen Fragen des privaten Immobilienrechts - Aktuelle Mandantenmeinungen auf Google

Herr Rechtsanwalt Spöth hat mich bei einer Räumungsklage vertreten. Diese wurde schnell und unkompliziert erledigt.

Stefanie Werner

Ausgezeichneter Fachanwalt und Spezialist. Sehr gute Beratung und überschaut die Gesamtsituation in jeder Hinsicht. Exzellente Beratung und außergewöhnliches Fachwissen zeichnen ihn aus. Daher sehr gute Empfehlung.

andi Schmid

Sehr zuverlässig, kundenorientiert und kompetent. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden.

Guido Auttenberg

Eine sehr empfehlenswerte Kanzlei. Super Beratung! Gerne wieder!

Edmund Möller

Herr Spöth hat meine Frau in einem komplizierten Mietrechtsfall vertreten. Hervorragende fachliche Kompetenz zeichnet Herrn Spöth aus. Er ist aus unserer Sicht sicherlich einer der besten Fachanwälte für Miet- und Immobilienrecht in München.

D.M.

Vielen Dank für das hervorragende Ergebnis, welches wir in der Zivilsache dank Ihnen erreichen konnten.

Ralph Weiner

Räumungsklage: Warum einen Anwalt einschalten?

Als Vermieter profitieren Sie von entscheidenden Vorteilen, wenn Sie für das Einreichen einer Räumungsklage einen erfahrenen Anwalt mandatieren, der sich explizit auf das private Immobilienrecht spezialisiert hat. Die Kanzlei Harald Spöth bietet Ihnen neben der fundierten Rechtsberatung einen umfassenden Service, der alle Aspekte berücksichtigt, damit die Räumungsklage erfolgreich durchgesetzt und anschließend zeitnah umgesetzt wird. Unsere Anwaltskanzlei bietet Eigentümern in den deutschen Metropolregionen eine perfekte Unterstützung und hilft Ihnen, berechtigte Interessen durchzusetzen.

Kanzlei Harald Spöth – Ihr Ansprechpartner in den deutschen Ballungsgebieten:

 

Zwangsräumung: Leider oft der einzige Weg

Wenn sich ein Mieter standhaft weigert, auszuziehen, sollten Sie als Vermieter unverzüglich eine Räumungsklage einreichen, um den finanziellen Schaden zu begrenzen. Es gilt, möglichst schnell ein vollstreckungsfähiges Gerichtsurteil, den sogenannten Räumungstitel, zu erhalten. Anschließend kann direkt ein Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragt werden.

Darüber hinaus ist der juristische Aspekt zu beachten: Wenn Sie als Eigentümer nicht innerhalb von zwei Wochen der Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprechen, gilt dies als schweigende Duldung des Nichtauszugs. In diesem Fall verlängert sich das Mietverhältnis automatisch. Werden Sie deshalb aktiv und erteilen Sie unserer renommierten Kanzlei für Mietrecht den Auftrag, die Räumungsklage einzureichen und alle Schritte, die für eine anschließende Zwangsräumung erforderlich sind, zu ergreifen.

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Räumungsklage mit anwaltlicher Hilfe einreichen

Unsere Anwaltskanzlei verfügt über langjährige Erfahrung mit der Beendung von Mietverhältnissen und wird die Räumungsklage in Ihrem Auftrag beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Selbstverständlich versuchen wir, den Mieter durch außergerichtliche Verhandlungen zu einer gütlichen Einigung zu bewegen, die beiden Seiten Ärger und Kosten erspart. Wenn der Mieter die Räumungsklage jedoch nicht akzeptiert und sich weiterhin weigert, auszuziehen, kommt es zur Gerichtsverhandlung.

In diesem Fall sorgt Rechtsanwalt Harald Spöth durch professionelle Prozessbegleitung dafür, Ihre Interessen durchzusetzen.

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Bilder - Urheberrechtsnennung

 

Foto: ©arborpulchra - stock.adobe.com

(Alle Bilder wurden zuletzt abgerufen am 01.07.2022)