Zwangsräumung

Frage:

Sie haben vor Gericht ein Räumungsurteil erstritten. Trotzdem zieht ihr Mieter nicht aus. Wie gehe ich nun vor?

Antwort:

Die Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher muss eingeleitet werden. Für den Vermieter ist die Zwangsräumung immer mit finanziellen Verlusten verbunden. Vom Eintritt des Zahlungsverzugs bis zur Zwangsräumung vergehen durchschnittlich vier bis acht Monate. Zu dem Einnahmeverlust der Miete kommen nun oft noch Renovierungskosten für die häufig verwohnte Wohnung, Anwalts-, Gerichts- und Räumungskosten hinzu. Denn der Vermieter muss die Vollstreckungskosten an den Gerichtsvollzieher vorschießen. Nicht selten sieht sich der Vermieter im Zwangsvollstreckungsverfahren Räumungsschutzanträgen seitens des Mieters ausgesetzt.

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