Wenn sich Ihr Mieter weigert auszuziehen, stehen Sie vor einem Problem, das die Mandatierung eines Mietrechtsanwalts erfordert. Verlieren Sie weder Zeit noch Geld und nutzen Sie stattdessen die Möglichkeiten des deutschen Mietrechts. Wir beraten Sie gerne.
Mieter verweigert Auszug – sofort reagieren:
- Mietrechtsanwalt mandatieren
- Widerspruch gegen fortgesetzten Gebrauch der Mietsache einlegen
- Versuch der außergerichtlichen Einigung
- Räumungsklage einreichen
- Verhandlung vor dem Amtsgericht
- Vollstreckung der Räumung
Ihr Mieter ist im Rückstand mit seinen Mietzahlungen oder behandelt die Immobilie nicht pfleglich? Sie haben Ihrem Mieter aufgrund eines Eigenbedarfs gekündigt? Es gibt verschiedene Gründe, warum Vermieter das Mietverhältnis beenden wollen, doch nicht immer zeigt sich der Mieter kooperativ. Wenn der Auszug verweigert wird, sind Vermieter gezwungen, juristische Schritte einzuleiten.
Um dabei das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, sollten Sie umgehend einen Anwalt für Mietrecht kontaktieren und diesem den Fall schildern. Der Rechtsexperte wird Ihnen die verschiedenen Handlungsoptionen aufzeigen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.
Räumungsklage einreichen
Ist eine außergerichtliche Einigung unmöglich, wird Ihr Anwalt beim zuständigen Amtsgericht eine Räumungsklage einreichen. Im Falle einer fristlosen Kündigung kann dies übrigens zeitgleich mit der Kündigung erfolgen. Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf müssen Sie jedoch die Kündigungsfrist abwarten. Wenn Sie Ihrem Mieter aufgrund hoher Mietrückstände fristlos kündigen wollen, ist es sinnvoll, gleichzeitig eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Ansonsten kann der Mieter durch Zahlung der säumigen Miete die Räumungsklage abwenden.
Nutzen Sie die Beratung durch einen Mietrechtsanwalt unserer Kanzlei, um sich ausführlich über das Prozedere der Räumungsklage und die Möglichkeiten der Beschleunigung des Verfahrens zu informieren.
Alternativen zur Räumungsklage
Ihr Mieter zieht nicht aus, obwohl die Kündigung rechtlich unantastbar ist? Dann gibt es zwei Wege, um allen Beteiligten die Kosten, Zeit und Nerven eines Gerichtsverfahrens zu ersparen. Widersprechen Sie der Fortsetzung des Mietverhältnisses. Das sollte umgehend erfolgen, wenn Sie erfahren, dass der Vermieter nicht ausziehen wird. Sie haben in diesem Fall zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Ansonsten wird sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit verlängern.
Reagiert der Mieter noch immer nicht, bleibt die Möglichkeit, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Im Rahmen dieser Streitschlichtung übernimmt Ihr Anwalt die Verhandlungen und wird Ihrem Mieter Vorschläge zur Beilegung des Konflikts unterbreiten sowie die Konsequenzen einer weiteren Weigerung erläutern.
Folgende Vorschläge könnten den Mieter zum Einlenken bewegen:
- Beteiligung an den Umzugskosten
- Gewährung einer längeren Räumungsfrist
- Hilfe bei der Wohnungssuche
- Beratung hinsichtlich der Kosten einer Zwangsräumung
Sind Sie an der Rechtsberatung durch einen kompetenten Anwalt für Mietrecht interessiert? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit unserem Team auf oder informieren Sie sich zunächst auf unserer Website über unseren Service für Mieter und Vermieter. In der Rubrik Wissenswertes finden Sie außerdem viele nützliche Informationen.