Sie haben ein Kündigungsschreiben Ihres Vermieters erhalten und wollen sich weigern, die Wohnung zu verlassen? Hier erfahren Sie, wie Sie die drohende Räumungsklage abwenden und worauf Sie dabei unbedingt achten sollten.

Räumungsklage abwenden – Was ist zu tun?

  • Zahlung von Mietrückständen
  • Außergerichtliche Einigung anstreben
  • Beantragung von finanzieller Unterstützung
  • Äußerung der Verteidigungsbereitschaft
  • Einhaltung aller Fristen
  • Anwalt für Mietrecht kontaktieren

Wenn mit einer Räumungsklage gedroht wird, ist dies ein drastischer Schritt. Sie sollten umgehend handeln, um alle Fristen einzuhalten und ein Versäumnisurteil und den Vollzug der Räumungsklage zu vermeiden. In vielen Fällen ist es möglich, sich mit dem Vermieter zu einigen. Die Mandatierung eines Anwalts für Mietrecht steigert Ihre Chancen auf einen Verbleib in der Wohnung erheblich.

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Ausstehende Mietzahlungen leisten

Einer der häufigsten Gründe für Kündigungen und Räumungsklagen sind Mietrückstände. In diesem Fall können Sie die Räumungsklage abwenden, indem Sie die rückständige Miete bezahlen. Die Räumungsklage wird somit gegenstandslos und das Mietverhältnis verlängert sich. Üblicherweise haben Sie zwei Monate Zeit, um Zahlungsrückstände auszugleichen. Diese Option können Sie jedoch nur einmal in zwei Jahren nutzen.

Es ist Ihnen nicht möglich, das Geld aufzubringen? Versuchen Sie eine Einigung auf Ratenzahlung zu erwirken oder beantragen Sie Unterstützung beim Jobcenter. Auch in dieser Hinsicht hilft Ihnen ein Mietrechtsanwalt weiter.

Der Rechtsexperte sorgt außerdem dafür, dass Fristen eingehalten werden und Sie beispielsweise innerhalb von 14 Tagen Ihre Verteidigungsbereitschaft äußern. Zu diesem Zweck wird Ihr Anwalt Ihre Sicht der Dinge in einem Brief an das Amtsgericht erläutern.

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Vollstreckungsschutz beantragen

Mieter haben die Möglichkeit, die Räumung durch Beantragung eines Vollstreckungsschutzes hinauszuzögern. Der Mieter hat dann länger Zeit, eine andere Wohnung zu finden. Vollstreckungsschutz kann erst beantragt werden, wenn bereits ein Räumungstitel vorliegt.

Ihr Anwalt wird in Ihrem Namen den Vollstreckungsschutz vor dem Ende der mündlichen Verhandlung beantragen. Geschieht das nicht, kann das Amtsgericht einen Termin für die Räumung festlegen. Das passiert meist in Fällen, in denen der Mieter (Räumungsschuldner) sich nicht durch einen Anwalt vertreten lässt.

Folgende Gründe sprechen für die Gewährung eines Vollstreckungsschutzes:

  • Gefahr für Leib und Leben des Mieters
  • Drohende Obdachlosigkeit
  • Suizidgefahr
  • Vermeidung eines zweiten Umzugs (Ersatzwohnung vorhanden, aber noch nicht beziehbar)

Konflikte mit dem Vermieter und eine drohende oder bereits eingereichte Räumungsklage sind Gründe, um sich von einem Anwalt für Mietrecht beraten zu lassen. Das Ignorieren von Kündigungsschreiben ist gefährlich und verbaut Ihnen den Weg zu einer gütlichen Einigung.

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