Wir beraten Sie in allen Fragen zum Immobilienrecht

Mietrecht

Wir vertreten Sie in allen juristischen Fragen des Mietrechts:

Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten Sie gerichtlich und außergerichtlich bei Rechtsstreitigkeiten im WEG-Recht:

Immobilienrecht

Wir bieten Ihnen eine fundierte Rechtsberatung bei allen Fragen rund um die Immobilie:

  • WEG - Aufteilung
  • Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Gewährleistung bei Immobilienkauf
  • Zwangsversteigerungen
  • Umgang mit Bestandsmietern

Bei einer Eigenbedarfskündigung müssen Vermieter einiges beachten. Nutzen Sie deshalb die zuverlässige Rechtsberatung eines erfahrenen Anwalts für Mietrecht und beauftragen Sie die Kanzlei Harald Spöth damit, die Eigenbedarfskündigung zu formulieren und durchzusetzen.

Probleme bei Eigenbedarfskündigung durch Mandatierung eines Anwalts vermeiden:

✅ Renommierte Anwaltskanzlei für Mietrecht
✅ Mehr als 20 Jahre Erfahrung
✅ Ausgezeichnete fachliche Expertise
✅ Engagiertes Kanzleiteam
✅ Individuelle Rechtsberatung
✅ Führen außergerichtlicher Verhandlungen
✅ Begleitung im Gerichtsverfahren
✅ Flexible Terminvereinbarung

Mit der Mandatierung eines erfahrenen Anwalts für Mietrecht schützen Sie sich davor, Zeit und Geld aufgrund vermeidbarer Rechtsfehler zu verlieren. Sollten Sie eine Eigenbedarfskündigung planen, ist eine vorherige Rechtsberatung unverzichtbare Grundlage der weiteren Vorgehensweise.

Die Kündigung aufgrund von Eigenbedarf ist möglich, wenn Sie beabsichtigen, ein vermietetes Haus oder eine Wohnung künftig selbst zu bewohnen oder wenn Sie den Wohnraum für einen nahen Angehörigen benötigen. Bei der Eigenbedarfskündigung gibt es verschiedenen Kündigungsfristen, die sich an der Art der Immobilie orientieren.

Nach diesen Immobilienarten muss unterschieden werden:

  • Einfamilienhaus
  • Zweifamilienhaus
  • Eigentumswohnung
  • Umgewandelte Eigentumswohnung

Die Kündigung aufgrund von Eigenbedarf ist leider meist mit Konflikten verbunden.

Wir vertreten Eigentümer bei Eigenbedarfskündigungen in folgenden Ballungszentren:

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Wir beraten Sie in allen Fragen des privaten Immobilienrechts - Aktuelle Mandantenmeinungen auf Google

Herr Rechtsanwalt Spöth hat mich bei einer Räumungsklage vertreten. Diese wurde schnell und unkompliziert erledigt.

Stefanie Werner

Ausgezeichneter Fachanwalt und Spezialist. Sehr gute Beratung und überschaut die Gesamtsituation in jeder Hinsicht. Exzellente Beratung und außergewöhnliches Fachwissen zeichnen ihn aus. Daher sehr gute Empfehlung.

andi Schmid

Sehr zuverlässig, kundenorientiert und kompetent. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden.

Guido Auttenberg

Eine sehr empfehlenswerte Kanzlei. Super Beratung! Gerne wieder!

Edmund Möller

Herr Spöth hat meine Frau in einem komplizierten Mietrechtsfall vertreten. Hervorragende fachliche Kompetenz zeichnet Herrn Spöth aus. Er ist aus unserer Sicht sicherlich einer der besten Fachanwälte für Miet- und Immobilienrecht in München.

D.M.

Vielen Dank für das hervorragende Ergebnis, welches wir in der Zivilsache dank Ihnen erreichen konnten.

Ralph Weiner

Mieter kündigen aufgrund von Eigenbedarf

Die private Wohnung steht unter besonderem Schutz des deutschen Rechts und deswegen benötigen Vermieter stets einen Grund, um ihren Mietern zu kündigen – Eigenbedarf ist einer der möglichen Kündigungsgründe. Wenn Sie selbst in einer bisher vermieteten Immobilie wohnen oder diese einem nahen Angehörigen zur Verfügung stellen möchten, ist eine Eigenbedarfskündigung aufgrund eines berechtigten Interesses grundsätzlich möglich. Sie sind allerdings verpflichtet, dieses Interesse gemäß § 573 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nachzuweisen.

Gründe für eine Eigenbedarfskündigung können Nachwuchs und damit verbunden ein höherer Platzbedarf oder die geplante Nutzung der Immobilie als Altersruhesitz sein. Sie wollen Ihrem Mieter kündigen, um Eigenbedarf anzumelden? Wir unterstützen Sie in unserer Kanzlei dabei, die Eigenbedarfskündigung rechtssicher zu formulieren. Darüber hinaus helfen wir Ihnen, bei Konflikten Ihre Interessen durchzusetzen – auf dem Weg der außergerichtlichen Verhandlung oder durch eine Kündigungsklage.

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Wann kann man erfolgreich Eigenbedarf anmelden?

Als Vermieter dürfen Sie Ihren Mietern unter Wahrung der gesetzlichen Kündigungsfristen nur dann kündigen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Eigenbedarf anmelden gilt als einer von drei Kündigungsgründen. Doch auch die Eigenbedarfskündigung muss stichhaltig begründet werden.

Folgende Gründe werden bei der Eigenbedarfskündigung akzeptiert:

  • Steigender Platzbedarf aufgrund der Familienplanung
  • Benötigung des Wohnraums als Altersruhesitz
  • Wohnraum und Arbeitsplatz sollen in ein Haus verlegt werden
  • Eigentümer muss aufgrund von Gesundheitsproblemen ins Erdgeschoss ziehen
  • Wohnung liegt viel näher am Arbeitsplatz
  • Wohnung ist geeignet, um Pflegekraft unterzubringen
  • Wohnung wird aufgrund einer Scheidung benötigt
  • Zusammenlegung mehrerer Wohnungen wird geplant

Wenn Sie Eigenbedarf anmelden möchten, informiert Sie Ihr Anwalt für Mietrecht Harald Spöth über die geltenden Kündigungsfristen, setzt das Kündigungsschreiben inklusive einer rechtssicheren Begründung auf und hilft Ihnen, die Eigenbedarfskündigung durchzusetzen, wenn der Mieter Widerspruch einlegt.

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Bilder - Urheberrechtsnennung

 

Teaser-Bild: Stack of papers with pen, glasses and Kündigung text by Marco Verch under Creative Commons 2.0

(Alle Bilder wurden zuletzt abgerufen am 06.07.2022)