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Mietrecht

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Immobilienrecht

Wir bieten Ihnen eine fundierte Rechtsberatung bei allen Fragen rund um die Immobilie:

  • WEG - Aufteilung
  • Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Gewährleistung bei Immobilienkauf
  • Zwangsversteigerungen
  • Umgang mit Bestandsmietern

Eigentümer müssen einiges beachten, um eine Eigenbedarfskündigung in Stuttgart durchzusetzen, denn der Mieterschutz verlangt eine nachvollziehbare Begründung sowie die Einhaltung von Fristen. Beauftragen Sie deshalb die renommierte Kanzlei Harald Spöth mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen.

Telefon

089-51518803

E-Mail

info@rechtsanwalt-spoeth.de

Vertrauen Sie kompetenter Unterstützung bei der Eigenbedarfskündigung in Stuttgart:

  • Renommierte Kanzlei für Mietrecht
  • Über 20 Jahre Erfahrung
  • Ausgezeichnete Expertise
  • Engagiertes Kanzleiteam
  • Individuelle Rechtsberatung
  • Außergerichtliche Konfliktbeilegung
  • Erfolgsorientierte Prozessbegleitung
  • Schnelle Terminvergabe

Harald Spöth ist als erfahrener Anwalt für Mietrecht genau der richtige Ansprechpartner, wenn Sie eine Eigenbedarfskündigung in Stuttgart anstreben. Seit über 20 Jahren unterstützt Rechtsanwalt Harald Spöth zusammen mit seinem Kanzleiteam Eigentümer dabei, ihre Interessen durchzusetzen. Bei einer Kündigung aufgrund von Eigenbedarf sollten Sie in Stuttgart von Anfang an den Rat des erfahrenen Rechtsexperten nutzen. Bereits die Formulierung des Kündigungsschreibens entscheidet darüber, ob die Eigenbedarfskündigung in Stuttgart reibungslos verläuft oder in einen Rechtsstreit mündet.

Sind Sie an weiteren Informationen interessiert und möchten sich über rechtssichere Begründungen sowie Fristen bei der Eigenbedarfskündigung in Stuttgart informieren? Dann nehmen Sie direkt mit unserer Anwaltskanzlei Kontakt auf, um einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.

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Herr Rechtsanwalt Spöth hat mich bei einer Räumungsklage vertreten. Diese wurde schnell und unkompliziert erledigt.

Stefanie Werner

Ausgezeichneter Fachanwalt und Spezialist. Sehr gute Beratung und überschaut die Gesamtsituation in jeder Hinsicht. Exzellente Beratung und außergewöhnliches Fachwissen zeichnen ihn aus. Daher sehr gute Empfehlung.

andi Schmid

Sehr zuverlässig, kundenorientiert und kompetent. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden.

Guido Auttenberg

Eine sehr empfehlenswerte Kanzlei. Super Beratung! Gerne wieder!

Edmund Möller

Herr Spöth hat meine Frau in einem komplizierten Mietrechtsfall vertreten. Hervorragende fachliche Kompetenz zeichnet Herrn Spöth aus. Er ist aus unserer Sicht sicherlich einer der besten Fachanwälte für Miet- und Immobilienrecht in München.

D.M.

Vielen Dank für das hervorragende Ergebnis, welches wir in der Zivilsache dank Ihnen erreichen konnten.

Ralph Weiner

Mieter kündigen wegen Eigenbedarf in Stuttgart

Das deutsche Mietrecht beinhaltet umfassende Mieterschutzrechte, denn die Wohnung steht unter besonderem Schutz des Grundgesetzes. Dementsprechend ist es gar nicht so einfach, Mietern zu kündigen, selbst wenn Sie einen Eigenbedarf anmelden. Obwohl die Eigenbedarfskündigung aufgrund eines berechtigten Interesses des Vermieters in Stuttgart grundsätzlich möglich ist, knüpft der Gesetzgeber die Kündigung an die Einhaltung von Kündigungsfristen und eine stichhaltige Begründung.

Die Formulierung des Kündigungsschreibens ist somit von entscheidender Bedeutung dafür, ob Sie die Eigenbedarfskündigung reibungslos in Stuttgart durchsetzen können. In unserer Kanzlei erhalten Sie die optimale Unterstützung: Nach eingehender Rechtsberatung wird Anwalt Harald Spöth das Kündigungsschreiben aufsetzen und im Falle einer Weigerung des Mieters, auszuziehen, die nötigen Schritte einleiten, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

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Eigenbedarf korrekt anmelden in Stuttgart

Es reicht nicht aus, dass Sie Eigenbedarf anmelden, damit in Stuttgart die Kündigung des Hauses oder der Wohnung rechtswirksam wird. Sie müssen den Eigenbedarf zusätzlich ausführlich und nachvollziehbar begründen. Der Gesetzgeber will damit Mieterrechte stärken und besonders Mieter in Ballungsgebieten vor einer ungerechtfertigten Kündigung schützen.

Die Erfolgsaussichten der Eigenbedarfskündigung hängen somit in Stuttgart entscheidend von der Begründung ab. Deshalb sollten Sie bei einer geplanten Eigenbedarfskündigung in Stuttgart frühzeitig einen erfahrenen Anwalt für Mietrecht einbeziehen und nicht mit der Mandatierung warten, bis ein – vielleicht vermeidbarer – Rechtsstreit entbrennt.

Eigenbedarf anmelden in Stuttgart – Gründe für den Wohnbedarf des Eigentümers:

  • Steigender Platzbedarf aufgrund der Familienplanung
  • Benötigung des Wohnraums als Altersruhesitz
  • Wohnraum und Arbeitsplatz sollen in ein Haus verlegt werden
  • Eigentümer muss aufgrund von Gesundheitsproblemen ins Erdgeschoss ziehen
  • Wohnung liegt viel näher am Arbeitsplatz
  • Wohnung ist geeignet, um Pflegekraft unterzubringen
  • Wohnung wird aufgrund einer Scheidung benötigt
  • Zusammenlegung mehrerer Wohnungen wird geplant

Wenden Sie sich an die Kanzlei Harald Spöth, um die Eigenbedarfskündigung in Stuttgart durchzusetzen. Mit der Mandatierung eines zuverlässigen Rechtsanwalts sind Sie von Anfang an auf der sicheren Seite.

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Mietrecht
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Bilder - Urheberrechtsnennung

Foto von MSeses: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Stuttgart-Mitte.jpg
Foto von Oli Götting: https://pixabay.com/de/photos/bibliothek-architektur-b%c3%bccher-5641389/
Foto von cubicroot: https://pixabay.com/de/photos/mercedes-mercedes-benz-daimler-3386103/
Foto von Nikiko: https://pixabay.com/de/photos/stuttgart-stadt-theater-geb%c3%a4ude-354557/
Foto von Julian Herzog: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Neues_Schloss_Schlossplatzspringbrunnen_Jubil%C3%A4umss%C3%A4ule_Schlossplatz_Stuttgart_2015_02.jpg

(Alle Bilder wurden zuletzt abgerufen am 21.06.2022)