Es ist nicht immer einfach, eine Kündigung wegen Eigenbedarf durchzusetzen. Der Mieter kann Widerspruch einlegen und damit die Durchsetzung der Kündigung hinauszögern. Hier erfahren Sie, wie Sie sich dagegen wehren können.

Ihr Mieter weigert sich auszuziehen – was nun?

  • Anwalt für Mietrecht kontaktieren
  • Eventuell Gutachten erstellen lassen
  • Mieter zur Räumung auffordern
  • Räumungsklage einreichen
  • Zwangsräumung durchführen lassen

Wenn Ihr Mieter der Eigenbedarfskündigung widerspricht, muss er diesen Widerspruch begründen. Wenden Sie sich direkt an einen Anwalt für Mietrecht unserer Kanzlei, um sich effektiv dagegen zur Wehr zu setzen. Der Mietrechtsanwalt wird die Ausgangssituation analysieren und Ihnen mitteilen, ob es möglich ist, den Widerspruch zu entkräften, indem beispielsweise ein Gutachten in Auftrag gegeben wird, das vermeintliche gesundheitliche Probleme des Mieters überprüft.

Erweist sich die Begründung des Widerspruchs als nicht tragfähig, können Sie eine Räumungsklage beim Amtsgericht einreichen. Um einen für beide Seiten nervenaufreibenden Gerichtsprozess zu verhindern, wird der Mietrechtsanwalt versuchen, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.

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Welche Chancen hat eine Räumungsklage?

Eine Räumungsklage hat Aussicht auf Erfolg, wenn Sie nachweisen können, dass die Kündigung wegen Eigenbedarf keine unzumutbare Härte für den Mieter bedeutet. Letztlich geht es darum zu beweisen, dass Ihre Ansprüche auf Eigennutzung höher zu bewerten sind als die Ansprüche des Mieters auf Fortführung des Mietverhältnisses. Nutzen Sie die kompetente Beratung eines Anwalts für Mietrecht aus unserer Kanzlei, der Ihnen hilft, die Erfolgsaussichten der Räumungsklage zu beurteilen.

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Auch bei einem berechtigten Eigenbedarf müssen Sie aktiv werden, wenn der Mieter nicht auszieht. Der erste Schritt besteht darin, dass Sie innerhalb von zwei Wochen Ihrerseits einer weiteren Nutzung der Wohnung durch den Mieter widersprechen. Dann wird der Mieter zur Räumung aufgefordert. Weigert er sich weiterhin auszuziehen, ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, eine Räumungsklage einzureichen.

Verlieren Sie keine Zeit, denn die Räumungsklage dauert zwischen sechs Monaten und bis zu zwei Jahren. Nachdem der Räumungsklage stattgegeben wurde, kann der Gerichtsvollzieher mit der Durchführung der Zwangsräumung beauftragt werden.

 

In welchen Fällen ist eine Eigenbedarfskündigung schwer durchsetzbar?

  • Mieter ist schwer erkrankt
  • Mieter ist pflegebedürftig
  • Hohes Alter spricht gegen Auszug
  • Mieter ist suizidgefährdet
  • Schwangerschaft erschwert die Suche nach einer Wohnung
  • Mieter ist im sozialen Umfeld lange und fest verwurzelt
  • Auszug gefährdet Abschlüsse (Schule, Uni, Ausbildung)
  • Auszug erfordert unzumutbaren Schulwechsel von Schulkindern
  • Umzug ist aufgrund fehlender finanzieller Mittel unmöglich

 

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Sinnvolle Alternative: Mediation

Der Eigenbedarf ist nachgewiesen und die Kündigung sowohl formell korrekt als auch fristgerecht? Dann stehen die Chancen gut, dass die Räumungsklage zu Ihren Gunsten entschieden wird. Ihr Anwalt wird dem Mieter verdeutlichen, dass keine Aussicht darauf besteht, in der Wohnung zu verbleiben und er im Falle eines Gerichtsverfahrens damit rechnen muss, den Prozess zu verlieren. Dann müsste der Mieter nicht nur seine eigenen Anwaltskosten, sondern auch Ihre Anwaltskosten und die Gerichtskosten bezahlen.

Oft gelingt es einem Anwalt im Rahmen der Mediation wesentlich leichter, eine Einigung herbeizuführen, weil die Fronten zwischen Vermieter und Mieter verhärtet sind und eine gütliche Lösung verhindern. Manchmal bedarf es auch nur eines Entgegenkommens, um den Mieter zum Einlenken zu bewegen. Hilfe bei der Wohnungssuche oder Beteiligung an den Umzugskosten ermöglichen oft, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Sind Sie an Informationen rund um das Thema Mietrecht oder an einer Mediation interessiert? Dann schauen Sie sich einmal die Rubrik Wissenswertes auf unserer Website an oder vereinbaren Sie jetzt gleich einen Beratungstermin in der Kanzlei Harald Spöth.

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