Wenn der Vermieter gekündigt hat und sich der Mieter weigert, auszuziehen, kann es passieren, dass der Konflikt eskaliert und schließlich eine Räumungsklage als der einzige Ausweg bleibt. Was ist dabei hinsichtlich des Ablaufs und der Dauer zu beachten?

Sie haben Ihrem Mieter gekündigt, doch dieser weigert sich beharrlich, die Kündigung zu akzeptieren oder ignoriert das Kündigungsschreiben? In einer solchen Situation fühlen sich viele Eigentümer zunächst hilflos, denn es ist nicht leicht, einen hartnäckigen Mieter zum Verlassen der Wohnung oder des Hauses zu zwingen.

Wenn eine gütliche Einigung nicht erreicht werden kann, bleibt nur der Weg der Räumungsklage. Sie müssen leider damit rechnen, dass es ziemlich lange dauert, bis die Zwangsräumung tatsächlich erfolgt. Deshalb sollten Sie keine Zeit verlieren, wenn Ihr Mieter signalisiert, dass nicht mit einem freiwilligen Auszug zu rechnen ist.

Wenden Sie sich in diesem Fall rechtzeitig an unsere renommierte Kanzlei für Immobilienrecht. Wir werden Sie dabei unterstützen, Ihre Interessen durchzusetzen.

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Ablauf einer Räumungsklage

Voraussetzung für das Einreichen einer Räumungsklage ist die wirksame Kündigung durch den Vermieter. Es ist wichtig, dass die Gründe für die Kündigung explizit genannt werden, denn daran wird sich das Gericht orientieren. Deshalb ist es sinnvoll, bereits die Formulierung des Kündigungsschreibens mit einem kompetenten Anwalt für Mietrecht zu besprechen, um sich vor vermeidbaren Verzögerungen bei der Durchsetzung der Räumungsklage zu schützen.

Gerne helfen wir Ihnen dabei, eine rechtswirksame Kündigung zu formulieren.

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Die Räumungsklage läuft in folgenden Schritten ab:

  • Rechtswirksame Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter
  • Mieter signalisiert Weigerung des Auszugs
  • Vermieter reicht Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht ein
  • Mieter wird vom Amtsgericht über die Räumungsklage informiert
  • Mieter und Vermieter werden angehört
  • Folgt das Gericht der Argumentation des Vermieters, erhält der Mieter den Räumungstitel
  • Zuständiger Gerichtsvollzieher legt Räumungstermin fest
  • Gerichtsvollzieher vollstreckt die Räumung

Wie lange dauert eine Räumungsklage?

Es hängt von der Art der Kündigung ab, wie lange es dauert, bis die Räumungsklage zum Vollzug der Zwangsräumung führt. Im Falle einer fristlosen Kündigung hat der Vermieter die Möglichkeit, direkt bei der Kündigung eine Räumungsklage einzureichen. Das ist beispielsweise empfehlenswert, wenn die Kündigung aufgrund von Mietrückständen erfolgt. Anders verhält es sich bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf. Dann müssen Sie dem Mieter die Option lassen, Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen und die Kündigungsfrist abwarten.

Eingereicht wird die Räumungsklage bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich das Mietobjekt befindet. Sie können übrigens gleichzeitig mit der Räumungsklage eine Klage auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die Zeit nach dem Ende der Kündigungsfrist einreichen.

Wenn der Mieter Kenntnis von der Räumungsklage erhalten hat, kann er durch Zahlung der ausstehenden Miete die drohende Räumung abwenden. Dafür hat er nach Zustellung der Räumungsklage weitere zwei Monate Zeit. Um zu verhindern, dass die Kündigung dadurch unwirksam wird, kann der Vermieter mit der fristlosen gleichzeitig eine ordentliche Kündigung aussprechen.

In der Gerichtsverhandlung erhalten beide Parteien Gelegenheit, ihre Position darzustellen. Danach fällt das Gericht ein Urteil, das wiederum nach vier Wochen rechtskräftig wird. Erst nach dieser Frist wird der Räumungstitel erteilt und der Gerichtsvollzieher legt einen Räumungstermin fest, der frühestens drei Wochen nach Zustellung des Räumungstitels liegen darf.

Insgesamt dauert der gesamte Prozess zwischen drei Monaten und zwei Jahren oder länger, wenn das Mietverhältnis bereits viele Jahre besteht und aufgrund gesundheitlicher Probleme des Mieters ein Gutachten eingeholt werden muss.

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