Sie planen eine Eigenbedarfskündigung? Erfahren Sie hier, welche sachlichen und formalen Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und warum es sich lohnt, einen Mietrechtsanwalt zu mandatieren, um Probleme bei der Durchsetzung der Kündigung zu vermeiden.
Die wichtigste Voraussetzung für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs besteht darin, dass beim Vermieter oder einer sogenannten anerkannten Bedarfsperson ein tatsächlicher Wohnbedarf besteht. Ein Wunsch, in der betreffenden Wohnung zu leben, reicht nicht aus. Der Gesetzgeber hat festgelegt, für wen ein Eigenbedarf angemeldet werden darf und welche Gründe akzeptabel sind. Die Eigenbedarfskündigung muss schriftlich erfolgen und die Nennung des Grundes enthalten.
Wann ist eine Eigenbedarfskündigung zulässig?
Die Eigenbedarfskündigung ist zulässig, wenn beim Vermieter oder einer anerkannten Bedarfsperson ein Wohnbedarf besteht und kein anderer geeigneter Wohnraum des Vermieters dafür zur Verfügung steht. Das familiäre Verhältnis zum Nachmieter muss vom Vermieter nachgewiesen werden, wenn es sich um entferntere Verwandte wie beispielsweise Cousins oder Stiefenkel handelt.
Eine Eigenbedarfskündigung ist auch erlaubt, wenn der Vermieter in der betreffenden Wohnung eine Pflegekraft unterbringen möchte, die ihn selber oder ein Mitglied seines Haushalts betreut. Des Weiteren ist die Eigenbedarfskündigung erlaubt, wenn der Vermieter den Wohnraum künftig selbst gewerblich nutzen möchte.
Sind Sie unsicher, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung erfüllt sind? Wenden Sie sich bei Fragen direkt an einen Anwalt für Mietrecht der Kanzlei Harald Spöth.
Was muss in der Kündigung stehen?
Damit die Eigenbedarfskündigung rechtswirksam wird, sind auch formale Anforderungen zu erfüllen.
Das Kündigungsschreiben muss beinhalten:
- Absender
- Adressat
- Exakte Bezeichnung der betreffenden Wohnung und Lage
- Betreff
- Anrede
- Expliziter Ausspruch der Kündigung wegen Eigenbedarfs bezugnehmend auf § 573 Absatz 2 Nummer 2 BGB
- Nennung der Kündigungsfrist
- Begründung des Eigenbedarfs
- Aufforderung der Rückgabe der Wohnung zum genannten Termin
- Widerspruchsklausel
- Verlängerungsklausel
- Grußformel
- Unterschrift
Um Probleme mit der Durchsetzung der Eigenbedarfskündigung zu vermeiden, ist es sinnvoll, einen Mietrechtsanwalt mit der Formulierung des Kündigungsschreibens zu beauftragen.
Welche Fristen sind einzuhalten?
Welche Kündigungsfrist bei einer Eigenbedarfskündigung einzuhalten ist, hängt von der Dauer des Mietverhältnisses ab. Ein langjähriger Mieter muss mehr Zeit erhalten, sich eine neue Wohnung zu suchen.
Folgende Fristen gelten:
- Dauer des Mietverhältnisses maximal 5 Jahre: 3 Monate Kündigungsfrist
- Dauer des Mietverhältnisses 5 bis maximal 8 Jahre: 6 Monate Kündigungsfrist
- Dauer des Mietverhältnisses mehr als 8 Jahre: 9 Monate Kündigungsfrist
- Kürzen der Kündigungsfrist aus triftigem Grund (z. B. Mietrückstand) erlaubt
Haben Sie Fragen zur Kündigung wegen Eigenbedarf oder zu einem anderen Thema im Bereich des Mietrechts? In der Rubrik Wissenswertes finden Sie viele nützliche Informationen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch im Rahmen einer persönlichen Beratung.