Eine Räumungsklage ist manchmal der einzige Weg, um Mieter zum Ausziehen aus der Wohnung zu bewegen. Hier erfahren Sie, welche Kosten mit einer Räumungsklage verbunden sind und wie Sie sich davor schützen können.
Die Kosten der Räumungsklage hängen von verschiedenen Faktoren ab:
- Streitwert
- Anwaltskosten des Vermieters
- Anwaltskosten des Mieters
- Gerichtskosten
- Mietausfall des Vermieters
- Kosten der Zwangsräumung
Wenn Sie eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen, richten sich die Prozesskosten nach dem Streitwert. Dieser berechnet sich aus dem Zwölffachen der Nettokaltmiete pro Monat. Bei einer Monatskaltmiete von 500 Euro beläuft sich der Streitwert somit auf 6.000 Euro. Nebenkosten werden berücksichtigt, wenn für die Zahlung im Mietvertrag Pauschalen vereinbart wurden. Außerdem werden Mietrückstände zum Streitwert zugerechnet.
Als Vermieter müssen Sie einen Gerichtskostenvorschuss von mehreren Hundert Euro zahlen. Dieses Geld können Sie vom Mieter zurückfordern, wenn Ihre Klage Erfolg hatte.
Darüber, wie hoch genau der Prozesskostenvorschuss sein wird und welche Kosten Sie ansonsten von Ihrem Mieter zurückfordern können, informiert Sie gerne ein kompetenter Anwalt für Mietrecht unserer Kanzlei. Sind Sie an einer Rechtsberatung interessiert?
Was kostet eine Räumungsklage?
Eine Räumungsklage kostet mehrere Tausend Euro. Neben den Anwalts- und Prozesskosten werden nach der Erteilung des Räumungstitels außerdem Kosten für die Durchführung der Zwangsräumung fällig. Grundsätzlich muss der Verlierer des Prozesses sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen.
In der Realität ist es jedoch leider schwierig, das Geld von einem Mieter, der hohe Mietrückstände angesammelt hat, zurückzufordern. Außerdem kommen bei der Durchführung der Zwangsräumung weitere Kosten auf den Vermieter zu.
Dabei wird zwischen zwei Arten der Räumung unterschieden – der herkömmlichen Räumung und der Berliner Räumung. Bei der herkömmlichen Räumung übernimmt der Gerichtsvollzieher die gesamte Organisation bis zur Einlagerung des Mobiliars. Bei der Berliner Räumung wird der Vermieter selbst tätig und belässt die Möbel in der Wohnung oder lagert sie ein. Nach einer Frist darf der Vermieter von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch machen und den Hausrat entsorgen.
Kosten der Zwangsräumung:
- Herkömmliche Räumung: ungefähr 1.000 Euro pro Zimmer
- Berliner Räumung: ungefähr 500 Euro
- Kosten für Entrümpelung
- Entsorgungskosten
- Mietausfall für Zeit bis zur Neuvermietung
Wer trägt die Kosten der Räumungsklage?
Die Kosten der Räumungsklage trägt der Verlierer des Verfahrens. Bei rechtmäßiger Kündigung vonseiten des Vermieters ist dies meist der Mieter. Der Vermieter kann seine Anwaltskosten und eine Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit, in der er aufgrund des Rechtsstreits keine Mieteinnahmen erzielen konnte, vom Mieter zurückfordern. Insofern ist eine Räumungsklage auch für den Vermieter eine Situation, die mit hohen finanziellen Belastungen einhergeht.
Weigert sich der Mieter zu zahlen oder kann dieser seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, können Sie vor Gericht einen Zahlungstitel erwirken. In diesem Fall haben Sie 30 Jahre Zeit, Ihre Forderungen geltend zu machen.
Lassen Sie sich von einem Mietrechtsanwalt beraten, wie Sie mit einer Mietkaution das Risiko hoher Zahlungsausfälle vermeiden. In unserer Rubrik Wissenswertes finden Sie viele nützliche Informationen. Gerne stehen wir Ihnen außerdem für eine persönliche Beratung zur Verfügung.