Kanzlei Spöth: Ihr zuverlässiger Anwalt für Wohnungseigentumsrecht

Ein kompetenter Anwalt für Wohnungseigentumsrecht ist der geeignete Ansprechpartner bei Problemen, die sich aus der Rechtsbeziehung zwischen Wohnungseigentümern und aus der gemeinsamen Verwaltung der Immobilie ergeben. Nutzen Sie die Erfahrung und Expertise der Kanzlei Spöth bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen.

Vertrauen Sie bei juristischen Auseinandersetzungen auf die kompetente Unterstützung eines Anwalts für Wohnungseigentumsrecht.

Die Kanzlei Spöth überzeugt mit:

  • Fundierten Fachkenntnissen im Bereich des Immobilienrechts
  • 20 Jahren Erfahrung
  • Erfolgsorientierter Prozessbegleitung
  • Kompetenter Rechtsberatung
  • Außergerichtlicher Interessensvertretung
  • Freundlichem, engagiertem Kanzleiteam
  • Umfassendem bundesweiten Netzwerk 
  • Zeitnaher Terminvereinbarung 

Als kompetenter Anwalt für Wohnungseigentumsrecht vertrete ich, Rechtsanwalt Harald Spöth, Eigentümer von Wohnungen und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen. Ich analysiere zunächst die juristische Ausgangssituation, um Ihnen auf Basis der Erkenntnisse die verschiedenen Handlungsalternativen zu unterbreiten. Mit der Unterstützung durch einen Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht steigen Ihre Chancen, sich in einem Rechtsstreit durchzusetzen und sich vor juristischen und wirtschaftlichen Nachteilen zu schützen.

Jetzt kontaktieren!

 

Anwalt für WEG-Recht: Ansprechpartner für Wohnungseigentümer

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die rechtlichen Beziehungen der Wohnungseigentümer untereinander und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Im Jahr 2007 erfolgte eine grundlegende Reformierung des WEG-Rechts. Dies hat viele neue Fragen aufgeworfenen. Insbesondere der Umstieg vom FGG-Verfahren auf die ZPO lässt den Laien bereits am strengen Prozessrecht scheitern. Nutzen Sie deswegen die Möglichkeit, einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht zu mandatieren.

Ohne den juristischen Beistand eines erfahrenen Rechtsexperten ist es für viele Wohnungseigentümer schwierig, sich hinsichtlich der eigenen Rechte und Pflichten zu orientieren. Unsicherheiten, bei denen ein Anwalt für WEG-Recht zur Klärung beiträgt, bestehen beispielsweise bei baulichen Veränderungen im Gemeinschaftseigentum. Andere häufige Streitpunkte sind die Durchführbarkeit notwendiger Modernisierungsmaßnahmen, die Verteilung der Bewirtschaftungskosten und die Verwaltervergütung. Hier sehen wir in unserer täglichen Beratungspraxis eine Menge Beratungsbedarf. In der Kanzlei Spöth werden Sie optimal von einem Anwalt für Wohnungseigentumsrecht beraten und vertreten. 

Profitieren Sie von den Fachkenntnissen und der umfassenden Erfahrung in den folgenden Bereichen:

 

Organisation der Eigentümerversammlung

Die Eigentümerversammlung ist das wichtigste Gremium einer Wohnungseigentümergemeinschaft, denn dort wird über Themen wie Investitionen, Verwaltungsangelegenheiten und Zahlungen entschieden. Wir unterstützen Hausverwalter bei der Organisation der Eigentümerversammlung. Durch die im Vorfeld stattfindende, fachlich fundierte Beratung eines Anwalts für Wohnungseigentumsrecht ist eine optimale Vorbereitung gewährleistet. Als erfahrener Anwalt für Wohnungseigentumsrecht berate ich Hausverwaltungen und unterstütze Sie in Ihrer alltäglichen Arbeit, der Vorbereitung von Wohnungseigentümerversammlungen, der Behebung von Schäden am Gemeinschaftseigentum, der Erstellung von Jahresabrechnungen und beim Eintreiben der säumigen Wohngelder. Insbesondere seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes und des damit einhergehenden ZPO- Verfahrens müssen Verwalter Haftungsfallen umschiffen. Wenden Sie sich deshalb an unsere Anwaltskanzlei, um Ihre Tätigkeit durch die Beratung eines Anwalts für Wohnungseigentumsrechts juristisch abzusichern. 

Unsere Beratungsvorteile nutzen!

 

Beschlussanfechtung rechtssicher durchführen

Wichtig und den meisten Wohnungseigentümern unbekannt ist, dass ein in der Wohnungseigentümerversammlung gefasster rechtsfehlerhafter Beschluss binnen eines Monats beim zuständigen Amtsgericht angefochten werden muss. Ohne eine rechtssichere Beschlussanfechtung wird – von wenigen Ausnahmen abgesehen – der einmal gefasste Beschluss bestandskräftig. Als erfahrener Anwalt für Wohnungseigentumsrecht berate ich Sie in allen rechtlichen Fragen, mit denen Sie als (zukünftige) Wohnungseigentümer konfrontiert werden. Ich unterstütze Sie außerdem bei der Beschlussanfechtung oder bei Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander. Informieren Sie sich in der Rubrik über uns über unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Jetzt online Termin vereinbaren

Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt