Hohe Raumtemperaturen als Kündigungsgrund



Gem. § 569 BGB kann der Mieter ein Mietverhältnis außerordentlich und fristlos kündigen, wenn die Benutzung der gemieteten Räume mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. Dazu zählen nach zwei Urteilen des OLG Naumburg und des OLG Düsseldorf auch extrem hohe Raumtemperaturen, die trotz eines nur durchschnittlichen Sommers in den Mieträumen auftreten. So hat das OLG Düsseldorf ein außerordentliches Kündigungsrecht des Mieters bejaht, nachdem in den für eine Drogerie gemieteten Räumen an 45 Tagen Raumtemperaturen von über 26° C aufgetreten sind. In dem der Entscheidung des OLG Düsseldorf zugrunde liegenden Fall lagen die Raumtemperaturen sogar über mehrere Monate bei 35° C (OLG Naumburg, Urteil v. 17.06.2003, 9 U 82/01, NZM 2004, 343, OLG Düsseldorf, ZMR 1998, 622).

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Der Fall: Die Parteien sind durch ein Mietverhältnis über eine im fünften Obergeschoss eines mit einem Fahrstuhl versehenen Mehrfamilienhauses in München gelegene Dreizimmerwohnung verbunden. Die Vermieter haben ihren Hauptwohnsitz mittlerweile ...
Kühlschrank ja, Spülmaschine nein Der Vermieter muss eine Wohnung grundsätzlich nicht mit einer Küche ausstatten. Ausreichend ist, dass entsprechende Anschlüsse, insbesondere für Wasser und Abwasser vorhanden sind. Etwas anderes gilt, wenn...
BGH, Urteil vom 22. Februar 2012 - VIII ZR 205/11 BGB §§ 307 Bb, Cl, 535 Auch wenn der Mieter die Wohnung bei Mietbeginn mit einem neuen weißen Anstrich übernommen hat, benachteiligt ihn eine Farbwahlklausel nur dann nicht unangemessen, wenn si...
Neue Verordnung zur Zweckentfremdung Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 1 und 2 des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) vom 10.12.2007 (GVBl. S. 864, BayRS 2330-11-I), geändert durch Geset...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt