Maklerprovision trotz fehlendem Auftrag



Gemäß § 6 Abs. 1 Wohnungsvermittlungsgesetz darf ein Makler Wohnräume nur anbieten, wenn er dazu einen Auftrag von dem Vermieter oder einem anderen Berechtigten hat.
Strittig war bisher, ob ein Verstoß gegen diese Vorschrift zur Nichtigkeit des Maklervertrages zwischen Makler und Mieter führt mit der Folge, dass der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlung keine Provision zahlen muss.
Der BGH verneint dies in einem  Urteil unter Hinweis auf den Sinn und Zweck der Vorschrift. Die Bestimmung soll unterbinden, dass Wohnungsvermittler Wohnräume anbieten, von denen sie zufällig durch Dritte erfahren oder diese aus Anzeigen in Zeitungen entnommen haben, ohne dass sie von dem Berechtigten einen entsprechenden Auftrag haben. Dadurch soll den Wohnungssuchenden Zeit und Unkosten für vergebliche Besichtigungen von Wohnräumen erspart werden.
Hat aber die Vermittlung - trotz Fehlen eines Auftrages - zum Abschluss eines Mietvertrages geführt, hat sich die Gefahr eines unnützen Zeit- und Kostenaufwandes des Mieters, die die Gesetzesvorschrift vermeiden will, nicht verwirklicht. In diesem Fall würde die Befreiung des Mieters von der Provisionszahlung zu einer ungerechtfertigten - jedenfalls durch den Zweck des § 6 Abs. 1 WoVermittG nicht gedeckten - Begünstigung führen.
Der generalpräventive Zweck, dem Makler von Vornherein jeden Anreiz für einen Wohnungsnachweis ohne Vermieterauftrag zu nehmen, wird nach Auffassung des BGH bereits durch die Bußgeldandrohung des § 8 Abs. 1 Nr. 3 WoVermittG erreicht (BGH, Urteil vom 25.7.2002, III ZR 113/02, NJW 2002, 3015).

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Parkettschäden - wer zahlt? Abnutzungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind, hat der Mieter nicht zu vertreten. Für darüber hinausgehende Schäden an der Mietsache haftet der Mieter jedoch unbegrenzt und un...
Mieter haftet für Nachmieter Kündigt der Vermieter das Mietverhältnis fristlos, z. B. wegen Zahlungsverzuges des Mieters, haftet der Mieter auch für den Mietausfall, der dem Vermieter bis zur Neuvermietung entsteht. Aufgrund seiner Verpflic...
Staffelmiete trotz sinkendem Mietpreisniveau Vereinbaren die Parteien eines gewerblichen Mietverhältnisses eine Staffelmiete, wonach sich die Anfangsmiete turnusmäßig z.B. jährlich um einen bestimmten Betrag bzw. Prozentsatz erhöht, bleibt ...
Kein Abschluss mit Erbengemeinschaft Sind beim Tod des Erblassers mehrere Erben vorhanden, entsteht kraft Gesetz eine Erbengemeinschaft, die erst durch Auseinandersetzung des Nachlasses beendet wird. Die Erbengemeinschaft unterscheidet sich somit ...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt