Gesundheitsgefährdung durch Warmluftheizung

 
Das Vorhandensein von gesundheitsgefährdenden Stoffen in den Mieträumen stellt einen Mangel der Mietsache dar und berechtigt den Mieter zur Mietminderung sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Für die Beurteilung einer Gesundheitsgefährdung kommt es auf die jeweils aktuellsten Erkenntnisse, z. B. Grenzwerte des Bundesgesundheitsamtes an. Bei Vorliegen von Schadstoffen, für die es zwar keine gesicherten Grenzwerte gibt, deren Vorhandensein aber nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft prinzipiell schädlich sein kann, z. B. bei Asbest, sind die Mieträume nach Auffassung des OLG Hamm bereits dann mangelhaft, wenn die konkrete Besorgnis begründet ist, dass Asbestfasern in nicht unerheblichem Umfang freigesetzt werden (OLG Hamm, Urteil v. 13.02.2002, 30 U 20/01, NZM 2003, S. 395). 

Dagegen stellt eine Warmluftstromheizung, deren Schächte mit Glasfaserdämmmatten ausgekleidet sind, keinen grundsätzlichen Mangel dar; insbesondere dann nicht, wenn die Oberfläche der Dämmstoffe mit Aluminium beschichtet ist und die in der Dämmung enthaltenen Fasern durch eine alterungsbeständige Kunstharzbindung dauerhaft gegen Zersetzung gesichert sind (LG Osnabrück, Urteil v. 24.01.2003, 12 S 286/00, WuM 2003, S. 267).  

 

Quelle: Haus- und Grundbesitzerverein München e .V.

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

BGH, Urteil vom 15. Februar 2012 - VIII ZR 166/10 - BGB § 242 (Bd), § 1124 Abs. 2 Zur Berücksichtigungsfähigkeit von Mieterleistungen als abwohnbarer Baukostenzuschuss.   Der Kläger war im Zeitraum vom 2. Mai 2006 bis zur Aufhebung de...
Kein Abschluss mit Erbengemeinschaft Sind beim Tod des Erblassers mehrere Erben vorhanden, entsteht kraft Gesetz eine Erbengemeinschaft, die erst durch Auseinandersetzung des Nachlasses beendet wird. Die Erbengemeinschaft unterscheidet sich somit ...
Klage auf Räumung und Nutzungsentschädigung Eine fristlose Kündigung des Vermieters, z. B. wegen Zahlungsverzuges oder vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache, beendet das Mietverhältnis mit dem Zugang des Kündigungsschreibens. Nutzt der Mi...
Berlin (dpa/tmn) - Wer seine Miete immer wieder unpünktlich zahlt, lebt riskant. Denn ein Vermieter darf in diesem Fall den Mietvertrag kündigen - und zwar ohne weitere Abmahnung. Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 220/18), wie die Ze...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt