Mietvertrag – was Sie hierzu wissen sollten

Der Ursprung häufigen Ärgers ist die falsche bzw. nachteilige Gestaltung von Mietverträgen. Hierbei hat insbesondere der Vermieter darauf zu achten, dass er hinsichtlich der Vereinbarung der Mietstruktur, Umlage von Schönheitsreparaturen bzw. Befristung des Mietvertrages alles bedenkt. Wir haben Ihnen anhand von Urteilen des Bundesgerichtshofs die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Vertragliche Vereinbarungen im Wohnraummietvertrag

Muss mein Mieter die Wohnung bei Auszug streichen? Ist die Schönheitsreparaturklausel wirksam? Kann ich die Miete erhöhen? Dies sind alles Fragen, mit welchen sich der Vermieter im Laufe eines Mietverhältnisses auseinandersetzen muss. Umgekehrt stellen sich die selben Fragen dem Mieter, ob die vertraglichen Verpflichtungen wirksam vereinbart wurden. Grundsätzlich gilt: Ist nichts geregelt, so gilt das bürgerliche Gesetzbuch.

Räumungsklage, was Sie tun und was Sie lassen sollten !

Zieht der Mieter auf die Kündigung hin nicht aus, so ist der Vermieter gut beraten, wenn er sofort Räumungsklage erhebt. Denn mit jedem Tag des Zögerns wird der Schaden größer. Immerhin in 85 % aller Fälle bleibt der Vermieter auf etwaigen Mietausfall, den Kosten für das Gericht sowie des Rechtsanwalts und des Gerichtsvollziehers sitzen. Weiter muss der Vermieter innerhalb von zwei Wochen der stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprechen (§ 545 BGB). Duldet der Vermieter den Nichtauszug stillschweigend, verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit. Der Vermieter muss also sofort aktiv werden. Vorsorglich sollte der Vermieter bereits in seinem Kündigungsschreiben einer Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprechen. Es gibt jedoch auch andere Fälle in denen der Vermieter eine Räumungsklage benötigt.

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