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Wir beraten Sie gerichtlich und außergerichtlich bei Rechtsstreitigkeiten im WEG-Recht:

Immobilienrecht

Wir bieten Ihnen eine fundierte Rechtsberatung bei allen Fragen rund um die Immobilie:

  • WEG - Aufteilung
  • Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Gewährleistung bei Immobilienkauf
  • Zwangsversteigerungen
  • Umgang mit Bestandsmietern

Das Einreichen einer Räumungsklage ist in Berlin leider oft die einzige Möglichkeit, Mieter nach einer rechtmäßigen Kündigung zum Auszug zu bewegen. Wenden Sie sich an einen erfahrenen Anwalt für Mietrecht, der Sie dabei optimal unterstützt.

Telefon

089-51518803

E-Mail

info@rechtsanwalt-spoeth.de

Räumungsklage in Berlin – mit professioneller Unterstützung Verzögerungen vermeiden:

✅ Renommierte Kanzlei für Mietrecht
✅ Mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung
✅ Exzellente Fachkompetenz
✅ Engagiertes Kanzleiteam
✅ Individuelle Rechtsberatung
✅ Führen außergerichtlicher Verhandlungen
✅ Erfolgsorientierte Prozessbegleitung
✅ Schnelle Terminvereinbarung

Nicht jedes Mietverhältnis endet einvernehmlich. Wenn sich Ihr Mieter nach einer regulären Kündigung weigert, auszuziehen, ist die Räumungsklage beim Amtsgericht in Berlin die einzige Option, um Ihre Rechte durchzusetzen. Rechtsanwalt Harald Spöth und sein engagiertes Team unterstützen seit mehr als 20 Jahren Mandanten erfolgreich dabei, Räumungsklagen in Berlin durchzusetzen und wenn nötig das Mietverhältnis auf dem Wege der Zwangsräumung zu beenden.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

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Herr Rechtsanwalt Spöth hat mich bei einer Räumungsklage vertreten. Diese wurde schnell und unkompliziert erledigt.

Stefanie Werner

Ausgezeichneter Fachanwalt und Spezialist. Sehr gute Beratung und überschaut die Gesamtsituation in jeder Hinsicht. Exzellente Beratung und außergewöhnliches Fachwissen zeichnen ihn aus. Daher sehr gute Empfehlung.

andi Schmid

Sehr zuverlässig, kundenorientiert und kompetent. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden.

Guido Auttenberg

Eine sehr empfehlenswerte Kanzlei. Super Beratung! Gerne wieder!

Edmund Möller

Herr Spöth hat meine Frau in einem komplizierten Mietrechtsfall vertreten. Hervorragende fachliche Kompetenz zeichnet Herrn Spöth aus. Er ist aus unserer Sicht sicherlich einer der besten Fachanwälte für Miet- und Immobilienrecht in München.

D.M.

Vielen Dank für das hervorragende Ergebnis, welches wir in der Zivilsache dank Ihnen erreichen konnten.

Ralph Weiner

Anwalt mit Räumungsklage in Berlin beauftragen

Profitieren Sie von umfassenden Vorteilen, indem Sie einen zuverlässigen Anwalt mit dem Einreichen der Räumungsklage beim Amtsgericht in Berlin beauftragen. Die Räumungsklage wird rechtssicher formuliert und es wird akribisch auf die Einhaltung aller Fristen geachtet, um den Auszug des Mieters in Berlin schnellstmöglich herbeizuführen.

Die mangelnde Bereitschaft zum Auszug führt beim Eigentümer oft zu erheblichen finanziellen Verlusten – mit dem zeitnahen Einreichen der Räumungsklage begrenzen Sie den Schaden. Rechtsanwalt Harald Spöth leitet in Berlin dafür alle erforderlichen Schritte ein. Vereinbaren Sie deshalb jetzt direkt einen Termin in unserer Kanzlei.

Hier unverbindlich Termin vereinbaren!

 

Zwangsräumung zügig in Berlin durchsetzen

Erst wenn die Räumungsklage bei Gericht bewilligt wurde und sich der Mieter weiterhin weigert, auszuziehen, können Sie eine Zwangsräumung in Berlin durchsetzen. Der Weg dorthin ist langwierig, denn der im deutschen Mietrecht verankerte Mieterschutz gibt dem Mieter an verschiedenen Stellen des Verfahrens die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und den Prozess auf diese Weise hinauszuzögern.

Die Beauftragung eines Anwalts für Mietrecht mit dem Einreichen der Räumungsklage sorgt dafür, dass möglichst wenig Zeit verloren geht. Darüber hinaus führt die Einschaltung eines Anwalts häufig dazu, doch noch eine Einigung herbeizuführen und damit beiden Parteien die Kosten einer Zwangsräumung in Berlin zu ersparen.

Von Kündigung bis Auszug – leider oft ein weiter Weg:

  • Rechtssichere Kündigung des Mietverhältnisses
  • Mieter widerspricht der Kündigung und verweigert Auszug
  • Eigentümer setzt eine angemessene Nachfrist
  • Nachfrist verstreicht ereignislos
  • Räumungsklage wird beim Amtsgericht Berlin eingereicht
  • Vermieter zahlt Gerichtskostenvorschuss
  • Räumungsklage wird dem Mieter zugestellt
  • Mieter verweigert Antwort – Vermieter erwirkt Versäumnisurteil
  • Mieter wehrt sich – Gerichtsverfahren
  • Gerichtsurteil wird gefällt (nach einem Monat rechtskräftig)
  • Vollstreckung des Urteils – Beauftragung eines Gerichtsvollziehers
  • Gerichtsvollzieher fordert Mieter zur freiwilligen Räumung auf
  • Gerichtsvollzieher führt Zwangsräumung durch

 

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Räumungsklage stressfrei einreichen in Berlin

Ersparen Sie sich Zeit, Arbeit und Stress: Wir werden die Räumungsklage einreichen und in Berlin mit Nachdruck dafür sorgen, dass das Verfahren zügig durchgeführt wird. Es ist wichtig zu handeln: Wenn Sie die Weigerung des Mieters, auszuziehen, stillschweigend hinnehmen, verlängert sich das Mietverhältnis nach 14 Tagen automatisch.

Wenden Sie sich deshalb rechtzeitig an einen kompetenten Anwalt. Rechtsanwalt Harald Spöth wird versuchen, den Mieter durch außergerichtliche Verhandlungen zum Auszug zu bewegen. Hat dies keinen Erfolg, wird er umgehend eine Räumungsklage einreichen und sich in Berlin um die Erledigung aller damit einhergehenden Aufgaben kümmern.

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Bilder - Urheberrechtsnennung

Foto von Niki Nagy: https://www.pexels.com/de-de/foto/luftbildfoto-von-hochhausern-1128408/
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Foto von Ingo Joseph: https://www.pexels.com/de-de/foto/gewerbliche-gebaude-in-verschiedenen-farben-unter-bewolktem-himmel-543610/
Foto von Allan Feitor: https://www.pexels.com/de-de/foto/stadt-wasser-skyline-gebaude-7555434/

(Alle Bilder wurden zuletzt abgerufen am 03.06.2022)