Neue Verordnung zur Zweckentfremdung



Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 1 und 2 des Gesetzes über das Verbot der
Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) vom 10.12.2007 (GVBl. S. 864, BayRS 2330-11-I),
geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von
Wohnraum vom 10.06.2008 (GVBl. S. 319, BayRS 2330-11-I), folgende Satzung :
 

PDFWohnraumzweckentfremdungssatzung

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Auch Mängel können vertragsgemäß sein    Grundsätzlich hat der Vermieter die vermietete Sache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und diese während der Mietzeit auch in diesen Zustand zu er...
Der Kläger ist Testamentsvollstrecker über den Nachlass der verstorbenen Vermieterin, zu dem ein Wohnhaus in München gehört, in dessen fünften Stock die Beklagte eine Wohnung gemietet hat. Durch Schreiben vom 2. Juni 2005 erklärte der Kläger u...
BGH Urteil vom 8. Juni 2011 – VIII ZR 226/09 Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB* getroffen.  Die Kläger sind in ungeteilter Erbengemeinschaft Eigent...
Eigenbedarf trotz Alternativwohnung   Wendet der Mieter ein, der Vermieter würde die gekündigte Wohnung nicht benötigen, da ihm eine andere geeignete Wohnung zur Verfügung steht, kann dieser Einwand nicht allein mit der Begründung zurückgewi...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt