Neue Verordnung zur Zweckentfremdung



Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 1 und 2 des Gesetzes über das Verbot der
Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) vom 10.12.2007 (GVBl. S. 864, BayRS 2330-11-I),
geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von
Wohnraum vom 10.06.2008 (GVBl. S. 319, BayRS 2330-11-I), folgende Satzung :
 

PDFWohnraumzweckentfremdungssatzung

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Neues Urteil zu Schimmelschäden Feuchtigkeitsschäden in Wohnungen insb. in Form von Schimmelschäden treten häufig auf, nachdem alte Holzfenster mit einfacher Verglasung durch moderne, dichtschließende Fenster mit Isolierverglasung ersetzt w...
BGH, Urteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 295/10 - In der Insolvenz des Mieters ist die einen Abrechnungszeitraum vor Insolvenzeröffnung betreffende Betriebskostennachforderung des Vermieters auch dann (einfache) Insolvenzforderung, wenn der Vermiet...
BGH Urteil vom 8. Juni 2011 – VIII ZR 226/09 Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB* getroffen.  Die Kläger sind in ungeteilter Erbengemeinschaft Eigent...
Der Kläger ist Testamentsvollstrecker über den Nachlass der verstorbenen Vermieterin, zu dem ein Wohnhaus in München gehört, in dessen fünften Stock die Beklagte eine Wohnung gemietet hat. Durch Schreiben vom 2. Juni 2005 erklärte der Kläger u...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt