Berlin (dpa/tmn) - Wer seine Miete immer wieder unpünktlich zahlt, lebt riskant. Denn ein Vermieter darf in diesem Fall den Mietvertrag kündigen - und zwar ohne weitere Abmahnung.

Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 220/18), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Nr. 10/2019) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Denn mit unpünktlichen Mietzahlungen verletzt ein Mieter seine Hauptpflicht nicht nur unerheblich.

In dem verhandelten Fall lebte ein Mieter seit 1981 in seiner Wohnung. Die Vermieterin hatte das Objekt 2014 übernommen. Der Mieter zahlte seine Miete über mehrere Jahre hinweg immer wieder mit Verzögerung. Zum Teil gingen die Mietzahlungen erst mit mehreren Wochen Verspätung bei der Vermieterin ein. Diese mahnte den Mieter daher immer wieder schriftlich ab. Allerdings ohne Erfolg. Schließlich kündigte die Vermieterin den Mietvertrag wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung fristlos.

Zu Recht: Die Pflichtverletzung sei angesichts der der Dauer erheblich, befand das Gericht. Die Kündigung sei daher gerechtfertigt. Anders als der Mieter meine, sei hier kein Gewohnheitsrecht entstanden. Denn die Vermieterin habe ihn immer wieder aufgefordert, seine Miete pünktlich zu zahlen. Auch seine Depression könne nicht entlastend gewertet werden. Denn dieser Grund sei in der ersten Instanz noch nicht vorgebracht worden. Zudem werde die Miete seit Erhalt der Kündigung pünktlich gezahlt.

Mehr....

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Betriebskostenguthaben bei Insolvenz des Mieters   Der Vermieter kann mit rückständigen Mieten aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters nicht nur dann gegen den Anspruch des Insolvenzverwalters auf Au...
Schiedsgutachter bestimmt Miethöhe In gewerblichen Mietverträgen werden häufig sog. Leistungsvorbehalte vereinbart. Im Gegensatz zu einer echten Wertsicherungsklausel verändert sich die Miete dabei nicht automatisch entsprechend der Bezugsgr...
Mieter kann dem Einzug der Miete jederzeit widersprechen     Nach einem neuen Urteil des BGH vom 6.6.2000 (Az.: XI ZR 258/99, ZMR 2001, 171) ist die Möglichkeit des Schuldners, Belastungen seines Kontos aufgrund einer Einzugsermächtigung zu wi...
Keine Modernisierungspflicht des Vermieters Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, ein Anwesen mit veralteter Ausstattung dem gegenwärtigen Stand der Technik anzupassen. Für die Beurteilung der Frage, ob eine Mietwohnung Mängel ...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt