Räumungsklage gegen beide Ehegatten erforderlich



Endet ein Wohnungsmietvertrag mit einem Ehepaar (z. B. aufgrund einer Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzuges) und wird die fristgerechte Räumung der Wohnung verweigert, kann eine Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher nur durchgeführt werden, wenn der Räumungstitel gegen beide Ehepartner gerichtet ist.
Dies gilt nach einem neuen Beschluss des BGH auch dann, wenn nur ein Ehepartner Vertragspartner ist (z. B. den Mietvertrag alleine unterschrieben hat), da der andere Ehepartner nach heutiger Anschauung ebenfalls selbständigen Besitz an der Ehewohnung hat, auch wenn er nicht Mieter geworden ist. Eine Räumungsklage muss daher auch in diesem Fall gegen beide Ehegatten erhoben werden; anderenfalls wird der Gerichtsvollzieher die Durchführung der Zwangsräumung verweigern (BGH, Beschluss v. 25.06.2004, IX aZB 29/04, WuM 2004, 555).
Ein nicht mitverklagter Bewohner kann sich nur ausnahmsweise nicht auf sein Besitzrecht berufen, wenn der Mieter diesen ohne Wissen des Vermieters in die Wohnung aufgenommen hat (OLG Frankfurt/M., Beschluss v. 23.06.2003, 26 W 24/03, WuM 2003, 640).

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Abfindung nicht steuerpflichtig   Eine Mietwohnung kann der Vermieter nur bei Vorliegen eines gesetzlichen Kündigungsgrundes (z. B. Eigenbedarf) kündigen. Fehlt dem Vermieter ein solcher Kündigungsgrund, soll der Mieter aber trotzdem zum Auszug...
"Aushandeln" ist mehr als "Verhandeln"      Die Wirksamkeit von vertraglichen Vereinbarungen hängt oftmals entscheidend davon ab, ob es sich um eine individuelle Vereinbarung oder um eine "Geschäftsbedingung" handelt. Während eine indivi...
Mietvertrag mit Ehepaar - beide Unterschriften erforderlich      Bei Überlassung der Mieträume an ein Ehepaar sollte der Mietvertrag mit beiden geschlossen werden, da nur dann auch beide für Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis (z. B. M...
Bürge haftet auch für die Kosten der Räumung des Mieters Leistet der Mieter als Sicherheit eine Bürgschaft, sollten in der Bürgschaftserklärung die Modalitäten der Bürgschaft genau geregelt sein. Haftet der Bürge danach "für alle Verpflich...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt