Keine Genehmigungspflicht für mobile Parabolantennen


Die Montage einer Parabolantenne am Balkon oder der Außenwand der gemieteten Wohnung ist nicht mehr vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gedeckt und daher nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
Nach zwei neueren Urteilen des LG München I und des LG Berlin soll eine vorherige Zustimmung des Vermieters ausnahmsweise nicht erforderlich sein, wenn es sich um eine mobile Parabolantenne mit relativ kleinem Durchmesser (hier: 60 cm) handelt, die weder am Mauerwerk noch am Balkongeländer befestigt ist und zu keiner optischen Beeinträchtigung des Anwesens führt, z, B. weil die Antenne hinter der Balkonbrüstung kaum zu erkennen ist.
Dies gilt auch im Falle einer entgegenstehenden Formularklausel im Mietvertrag, wonach die Zustimmung des Vermieters generell für jegliche Antennen eingeholt werden muss. Eine solche Klausel wäre nach Auffassung des LG Berlin wegen Verstoßes gegen die §§ 305 c, 307 b BGB als überraschende Klausel sowie wegen einer unangemessenen Benachteiligung des Mieters unwirksam, da hiervon auch Antennen von schnurlosen Telefonen oder sonstigen drahtlosen Einrichtungen in der Wohnung betroffen wären (LG Berlin, Urteil v. 12.09.2003, 63 S 66/03, GE 2003, 1330; LG München I, 31 S 7699/03).

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Tierhaltung - unterschiedliche Streitwerte Tierhaltung in der Mietwohnung ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Vermieter und Mieter. Ein Rechtsstreit über die Berechtigung des Mieters zur Haltung eines bestimmten Tieres ist mit einem nicht uner...
BGH, Urteil vom 29. Februar 2012 - VIII ZR 155/11 - Zur Darlegung wiederkehrender Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs genügt eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigungen (Partygeräusche, Musik, Lärm durch Putz...
BGH, Urteil vom 18. Juli 2012 - VIII ZR 1/11 Bundesgerichtshof zur fristlosen Kündigung bei Nichtzahlung von erhöhter Miete Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob der Vermieter dem Mieter, der die d...
Berechtigtes Interesse – die Wohnung künftig nicht alleine zu bewohnen, sondern einen Mitbewohner in die Wohnung aufzunehmen, für Untervermietung ausreichend Der Fall: Die Mieter mieteten von den Klägern eine Wohnung in München. Die Mieter be...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt