Keine Modernisierungspflicht des Vermieters



Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, ein Anwesen mit veralteter Ausstattung dem gegenwärtigen Stand der Technik anzupassen. Für die Beurteilung der Frage, ob eine Mietwohnung Mängel aufweist, z. B. aufgrund eines geringen Schall- oder Wärmeschutzes und der Mieter daher zur Minderung der Miete berechtigt ist, sind nämlich nach einem neuen Urteil des BGH mangels gegenteiliger vertraglicher Vereinbarungen grundsätzlich nicht die aktuellen technischen Normen, sondern die Normen maßgeblich, die im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes gegolten haben (BGH, Urteil v. 06.10.2004, VIII ZR 355/03, WuM 2004, 715). Daher besteht z. B. grundsätzlich keine Verpflichtung des Vermieters zur Nachisolierung der Fassade, zum Einbau moderner Fenster oder zur Erneuerung einer älteren, jedoch funktionsfähigen Heizungsanlage.

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Neues Urteil zu Schimmelschäden Feuchtigkeitsschäden in Wohnungen insb. in Form von Schimmelschäden treten häufig auf, nachdem alte Holzfenster mit einfacher Verglasung durch moderne, dichtschließende Fenster mit Isolierverglasung ersetzt w...
Kein Abschluss mit Erbengemeinschaft Sind beim Tod des Erblassers mehrere Erben vorhanden, entsteht kraft Gesetz eine Erbengemeinschaft, die erst durch Auseinandersetzung des Nachlasses beendet wird. Die Erbengemeinschaft unterscheidet sich somit ...
Betriebskostenabrechnung - welche Fehler können nach Fristablauf korrigiert werden?      Der Vermieter muss dem Mieter über die von ihm geleisteten Vorauszahlungen auf die Betriebskosten spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des...
BGH, Versäumnisurteil vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 317/10 Zum erforderlichen Inhalt eines Kündigungsschreibens bei einer Eigenbedarfskündigung Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zum erforderlichen Inhalt eines Kündigungsschreibens...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt