Garagenmiete - keine isolierte Erhöhung bei einheitlichen Mietverhältnissen 

 
 
Wurde eine Garage zusammen mit einer Wohnung vermietet, z. B. dadurch, dass kein eigener Garagenmietvertrag abgeschlossen, sondern die Garage im Wohnungsmietvertrag unter den vermieteten Räumlichkeiten angeführt wurde, liegt nach der Rechtsprechung ein einheitliches Mietverhältnis über Wohnraum und Garage vor. Auch die gesonderte Ausweisung der Miete für die Garage im Wohnungsmietvertrag ändert nichts an der Einheitlichkeit des Mietverhältnisses (so z. B. LG Baden-Baden, WuM 1991, 34). 
In diesem Fall kann auch die Miete für die Garage nicht separat, d. h. isoliert erhöht werden. Dies gilt auch dann, wenn die Garagenmiete unter der ortsüblichen Miete liegt. 

Eine Erhöhung ist nur zusammen mit der Wohnungsmiete möglich. Die Begründung der Mieterhöhung muss sich dann aber auf Wohnung und Garage beziehen, wobei die verlangte Miete die ortsübliche Miete für eine vergleichbare Wohnung mit Garage nicht übersteigen darf (AG Köln, Urteil v. 04.12.2003, 210 C 397/03, WuM 2005, 254). 

Quelle: Haus- und Grundbesitzerverein München e .V.

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Bedeutung und Anwendung der Wohnflächenverordnung Mit Wirkung zum 1.1.2004 ist die so genannte Wohnflächenverordnung (WoFlV) in Kraft getreten. Bis zum 31.12.2003 galten für die Ermittlung der Wohnfläche grundsätzlich die Bestimmungen der §§ ...
Mietrechtsanpassungsgesetz- MietAnpG Der Bundesrat hat am 14.12.2018 dem „Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelung über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassung...
BGH, Versäumnisurteil vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 317/10 Zum erforderlichen Inhalt eines Kündigungsschreibens bei einer Eigenbedarfskündigung Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zum erforderlichen Inhalt eines Kündigungsschreibens...
Auch Mängel können vertragsgemäß sein    Grundsätzlich hat der Vermieter die vermietete Sache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und diese während der Mietzeit auch in diesen Zustand zu er...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt