Mieter muss Mehrwertsteuer zahlen



Bei Mietverhältnissen über Geschäftsräume ist eine Formularklausel wirksam, wonach der Mieter auf Verlangen des Vermieters neben der Miete Mehrwertsteuer zu zahlen hat, falls der Vermieter in Ausnutzung seiner steuerrechtlichen Möglichkeiten gem. § 9 Umsatzsteuergesetz für die Umsatzsteuer optiert (so bereits BGH, Urteil v. 25.07.2001, XII ZR 137/99, NZM 2001, 953). Dies gilt nach einem neuen Urteil des BGH auch dann, wenn der Mieter selbst nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Dagegen kann der Mieter nicht verpflichtet werden, Mehrwertsteuer auch dann zu zahlen, wenn der Vermieter seinerseits nicht zur Steuerpflicht optiert, da die Parteien keine Möglichkeit haben, einen nach dem Gesetz steuerbaren, aber steuerfreien Umsatz durch Vereinbarung steuerpflichtig zu machen. Schuldet der Mieter nach den vertraglichen Vereinbarungen die "jeweils gültige Mehrwertsteuer", ist jedoch der Vermietungsumsatz steuerfrei, existiert insoweit keine "gültige Mehrwertsteuer" (BGH, Urteil v. 28.07.2004, XII ZR 292/02).

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Außerordentliche Kündigung - Bedingungen und Befristungen sind unzulässig Bei Kündigungen ist zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung zu unterscheiden. Eine ordentliche Kündigung des Mieters oder des Vermieters (z. B...
 BGH, Urteil vom 6. Juli 2005 - VIII ZR 322/04 - Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB ist nicht deshalb unwirksam, weil sich die Ausgangsmiete innerhalb der Bandbreite der vom gerichtlichen Sachverständigen festgestellten örtlichen...
Maklerprovision trotz fehlendem Auftrag Gemäß § 6 Abs. 1 Wohnungsvermittlungsgesetz darf ein Makler Wohnräume nur anbieten, wenn er dazu einen Auftrag von dem Vermieter oder einem anderen Berechtigten hat. Strittig war bisher, ob ein Versto...
Keine Endrenovierung vereinbaren! - Dies gilt jetzt auch für Geschäftsräume Mit Urteil vom 14.05.2003 (VIII ZR 308/02) hatte der BGH bereits entschieden, dass ein Wohnungsmieter durch das Zusammenwirken von zwei Vertragsklauseln unangemessen ...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt