Vermieter haftet nicht für Wasserschäden durch andere Mieter 

 
 
Zur Vorbeugung von Personen- und Sachschäden in den vermieteten Räumen ist der Vermieter zur Kontrolle von mitvermieteten technischen Einrichtungen insbesondere dann verpflichtet, wenn sich Unregelmäßigkeiten zeigen (so z. B. OLG Frankfurt/M., ZMR 2003, 674). Diese Kontrollpflichten des Vermieters dürfen nach ständiger Rechtsprechung nicht überspannt werden und bestehen nach einem neuen Urteil des OLG Köln auch nur dann, soweit dadurch vermietete Sachen in einem gebrauchsfähigen mängelfreien Zustand erhalten werden sollen. Liegen dagegen z. B. Installationsfehler im Verantwortungsbereich von anderen Mietern, dürfen die Kontrollpflichten des Vermieters nicht so verdichtet werden, dass dies zu einer Gefährdungshaftung des Vermieters, d. h. zu einer Haftung ohne Verschulden führen würde. Dementsprechend haftet der Vermieter nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass andere Mieter in den gemieteten Räumen eine Schadensursache setzen, z. B. den Wasserschlauch zum Betrieb eines Aquariums nicht ausreichend sichern. Insofern ist der verantwortliche Mieter auch nicht Erfüllungsgehilfe des Vermieters, für den der Vermieter im Verhältnis zu anderen Mietern haften würde (OLG Köln, Urteil v. 23.03.2004, 22 U 139/03, ZMR 2004, 819). 

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Eigenbedarf trotz Alternativwohnung   Wendet der Mieter ein, der Vermieter würde die gekündigte Wohnung nicht benötigen, da ihm eine andere geeignete Wohnung zur Verfügung steht, kann dieser Einwand nicht allein mit der Begründung zurückgewi...
Auch Mängel können vertragsgemäß sein    Grundsätzlich hat der Vermieter die vermietete Sache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und diese während der Mietzeit auch in diesen Zustand zu er...
BGH, Urteil vom 1. Februar 2012 - VIII ZR 156/11 - BGB § 556 Abs. 3; HeizkostenVO § 7 Abs. 2, § 12 Abs. 1 a) Heizkosten können nicht nach dem Abflussprinzip, sondern nur unter Ansatz des im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffs abgerechn...
BGH, Urteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 295/10 - In der Insolvenz des Mieters ist die einen Abrechnungszeitraum vor Insolvenzeröffnung betreffende Betriebskostennachforderung des Vermieters auch dann (einfache) Insolvenzforderung, wenn der Vermiet...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt