Schiedsgutachter bestimmt Miethöhe



In gewerblichen Mietverträgen werden häufig sog. Leistungsvorbehalte vereinbart. Im Gegensatz zu einer echten Wertsicherungsklausel verändert sich die Miete dabei nicht automatisch entsprechend der Bezugsgröße, z. B. des Lebenshaltungskostenindex; vielmehr ist die Indexänderung nur Voraussetzung für eine Mieterhöhung. Zur Bestimmung des Umfangs der Mieterhöhung enthalten Leistungsvorbehalte oftmals die Bestimmung, dass dann, wenn sich die Parteien nicht auf eine neue Miete einigen können, ein Sachverständiger als Schiedsgutachter nach billigem Ermessen (§ 317 BGB) darüber entscheiden soll, ob und in welchem Umfang eine Erhöhung der Miete eintritt. In diesem Fall ist der Sachverständige nach einem neuen Urteil des BGH verpflichtet, die im konkreten Fall vertraglich angemessene Miete zu bestimmen; nicht hingegen soll er die ortsübliche Miete ermitteln (BGH, Urteil v. 29.01.2003, XII ZR 6/00, NZM 2003, S. 358).
Bedeutung hat diese Entscheidung insbesondere für Mietverhältnisse, in denen eine Miete vereinbart wurde, die erheblich von der ortsüblichen Miete abweicht.

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Keine Endrenovierung vereinbaren! - Dies gilt jetzt auch für Geschäftsräume Mit Urteil vom 14.05.2003 (VIII ZR 308/02) hatte der BGH bereits entschieden, dass ein Wohnungsmieter durch das Zusammenwirken von zwei Vertragsklauseln unangemessen ...
Bedeutung und Anwendung der Wohnflächenverordnung Mit Wirkung zum 1.1.2004 ist die so genannte Wohnflächenverordnung (WoFlV) in Kraft getreten. Bis zum 31.12.2003 galten für die Ermittlung der Wohnfläche grundsätzlich die Bestimmungen der §§ ...
Heizkostenabrechnung kann nachgebessert werden Nach den Bestimmungen der Heizkostenverordnung müssen zwischen 50% und 70% der Heizkosten eines Anwesens nach dem durch Messgeräte erfassten Verbrauch und die restlichen 30% bzw. 50% nach der Wohn- od...
Auch Bohrlöcher rechtfertigen Beweissicherung    Durch ein sog. selbständiges Beweisverfahren kann der Vermieter schon vor Beginn eines evtl. Prozesses (z. B. auf Zahlung von Schadenersatz durch den Mieter) tatsächliche Umstände (z. B. Schäd...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt