Schiedsgutachter bestimmt Miethöhe



In gewerblichen Mietverträgen werden häufig sog. Leistungsvorbehalte vereinbart. Im Gegensatz zu einer echten Wertsicherungsklausel verändert sich die Miete dabei nicht automatisch entsprechend der Bezugsgröße, z. B. des Lebenshaltungskostenindex; vielmehr ist die Indexänderung nur Voraussetzung für eine Mieterhöhung. Zur Bestimmung des Umfangs der Mieterhöhung enthalten Leistungsvorbehalte oftmals die Bestimmung, dass dann, wenn sich die Parteien nicht auf eine neue Miete einigen können, ein Sachverständiger als Schiedsgutachter nach billigem Ermessen (§ 317 BGB) darüber entscheiden soll, ob und in welchem Umfang eine Erhöhung der Miete eintritt. In diesem Fall ist der Sachverständige nach einem neuen Urteil des BGH verpflichtet, die im konkreten Fall vertraglich angemessene Miete zu bestimmen; nicht hingegen soll er die ortsübliche Miete ermitteln (BGH, Urteil v. 29.01.2003, XII ZR 6/00, NZM 2003, S. 358).
Bedeutung hat diese Entscheidung insbesondere für Mietverhältnisse, in denen eine Miete vereinbart wurde, die erheblich von der ortsüblichen Miete abweicht.

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Garagenmiete - keine isolierte Erhöhung bei einheitlichen Mietverhältnissen      Wurde eine Garage zusammen mit einer Wohnung vermietet, z. B. dadurch, dass kein eigener Garagenmietvertrag abgeschlossen, sondern die Garage im Wohnungsmietvert...
Auflagen und Genehmigungen - wer trägt das Risiko?   Mit Urteil vom 27.1.1993 (DWW 1993, 170) hat der BGH bereits entschieden, dass dem Mieter das uneingeschränkte Risiko für die Erteilung einer behördlichen Erlaubnis jedenfalls formularvertra...
BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 - VIII ZR 91/10 BGB §§ 199, 543, 551, 812 Zur fristlosen Kündigung wegen fortdauernder unpünktlicher Mietzahlungen. Soweit die vom Mieter einer Wohnung erbrachte Kaution drei Monatsmieten übersteigt, steht ihm -...
Keine Endrenovierung vereinbaren! - Dies gilt jetzt auch für Geschäftsräume Mit Urteil vom 14.05.2003 (VIII ZR 308/02) hatte der BGH bereits entschieden, dass ein Wohnungsmieter durch das Zusammenwirken von zwei Vertragsklauseln unangemessen ...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt