Schiedsgutachter bestimmt Miethöhe



In gewerblichen Mietverträgen werden häufig sog. Leistungsvorbehalte vereinbart. Im Gegensatz zu einer echten Wertsicherungsklausel verändert sich die Miete dabei nicht automatisch entsprechend der Bezugsgröße, z. B. des Lebenshaltungskostenindex; vielmehr ist die Indexänderung nur Voraussetzung für eine Mieterhöhung. Zur Bestimmung des Umfangs der Mieterhöhung enthalten Leistungsvorbehalte oftmals die Bestimmung, dass dann, wenn sich die Parteien nicht auf eine neue Miete einigen können, ein Sachverständiger als Schiedsgutachter nach billigem Ermessen (§ 317 BGB) darüber entscheiden soll, ob und in welchem Umfang eine Erhöhung der Miete eintritt. In diesem Fall ist der Sachverständige nach einem neuen Urteil des BGH verpflichtet, die im konkreten Fall vertraglich angemessene Miete zu bestimmen; nicht hingegen soll er die ortsübliche Miete ermitteln (BGH, Urteil v. 29.01.2003, XII ZR 6/00, NZM 2003, S. 358).
Bedeutung hat diese Entscheidung insbesondere für Mietverhältnisse, in denen eine Miete vereinbart wurde, die erheblich von der ortsüblichen Miete abweicht.

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Kindergeschrei muss geduldet werden Lärm durch spielende Kinder ist nach ganz überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung gerade in einem Mehrfamilienhaus als ortsüblich anzusehen. Daher können im Regelfall weder die Mitmieter noch der Ve...
BGH, Urteil vom 28. Januar 2009, VIII ZR 8/08   BGB § 573 Abs. 2 Nr. 3   Eine wirtschaftliche Verwertung ist angemessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB, wenn sie von vernünftigen, nachvollziehbaren Erwägungen getragen wird.   Die Beu...
Dingliches Wohnrecht - wer muss Reparaturen zahlen?      Wohnrechte werden häufig begründet, wenn das Eigentum an einem Grundstück bzw. einer Wohnung an die Kinder übertragen wird und sich der Überlassende ein lebenslanges Gebrauchsrecht a...
Garagenmiete - keine isolierte Erhöhung bei einheitlichen Mietverhältnissen  Wurde eine Garage zusammen mit einer Wohnung vermietet, z. B. dadurch, dass kein eigener Garagenmietvertrag abgeschlossen, sondern die Garage im Wohnungsmietvertrag unte...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt