Anlagepflicht auch für Kaution von Geschäftsräumen



Bei Mietverhältnissen über Wohnraum ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, eine vom Mieter geleistete Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen (§ 551 BGB). Für Mietverhältnisse über Geschäftsräume existieren keine entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.
Strittig ist daher, ob auch der Vermieter von Geschäftsräumen zu einer separaten Anlage der Kaution verpflichtet ist. Während die frühere Rechtsprechung dies regelmäßig verneint hat (so z. B. LG Stuttgart, ZMR 1997, 472, wonach der Vermieter die Kaution sogar für eigene Zwecke einsetzen darf), bejaht die neuere Rechtsprechung eine Anlagepflicht auch bei Geschäftsräumen. So hat das KG Berlin (GE 1998, 1337) entschieden, dass der Vermieter mangels einer abweichenden Vereinbarung verpflichtet ist, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen. In einer neueren Entscheidung hat das KG Berlin diese Rechtsauffassung damit begründet, aus dem treuhänderischen Charakter der Sicherheitsleistung folge, dass die Kaution in einer Art und Weise zu verwahren sei, damit sie dem Zugriff etwaiger Gläubiger des Vermieters entzogen ist (KG Berlin, Urteil v. 04.12.2003, 8 U 121/03, DWW 2004, 85).

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Mündliche Einigung trotz Schriftformklausel Sogenannte "Schriftformklauseln", die bestimmen, dass Änderungen des Vertrages nur dann wirksam sind, wenn sie schriftlich vereinbart wurden, verstoßen nicht generell gegen die Bestimmungen des Gese...
Auch Kündigungsfristen in "Fußnoten" sind gültig Mit dem Mietrechtsreformgesetz, das am 01.09.2001 in Kraft getreten ist, wurden sog. asymmetrische, d. h. ungleiche Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter eingeführt. Danach verlängert ...
Kein Abschluss mit Erbengemeinschaft Sind beim Tod des Erblassers mehrere Erben vorhanden, entsteht kraft Gesetz eine Erbengemeinschaft, die erst durch Auseinandersetzung des Nachlasses beendet wird. Die Erbengemeinschaft unterscheidet sich somit ...
BGH, Urteil vom 18. Juli 2012 - VIII ZR 1/11 Bundesgerichtshof zur fristlosen Kündigung bei Nichtzahlung von erhöhter Miete Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob der Vermieter dem Mieter, der die d...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt