Anlagepflicht auch für Kaution von Geschäftsräumen



Bei Mietverhältnissen über Wohnraum ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, eine vom Mieter geleistete Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen (§ 551 BGB). Für Mietverhältnisse über Geschäftsräume existieren keine entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.
Strittig ist daher, ob auch der Vermieter von Geschäftsräumen zu einer separaten Anlage der Kaution verpflichtet ist. Während die frühere Rechtsprechung dies regelmäßig verneint hat (so z. B. LG Stuttgart, ZMR 1997, 472, wonach der Vermieter die Kaution sogar für eigene Zwecke einsetzen darf), bejaht die neuere Rechtsprechung eine Anlagepflicht auch bei Geschäftsräumen. So hat das KG Berlin (GE 1998, 1337) entschieden, dass der Vermieter mangels einer abweichenden Vereinbarung verpflichtet ist, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen. In einer neueren Entscheidung hat das KG Berlin diese Rechtsauffassung damit begründet, aus dem treuhänderischen Charakter der Sicherheitsleistung folge, dass die Kaution in einer Art und Weise zu verwahren sei, damit sie dem Zugriff etwaiger Gläubiger des Vermieters entzogen ist (KG Berlin, Urteil v. 04.12.2003, 8 U 121/03, DWW 2004, 85).

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

BGH, Urteil vom 18. Juli 2012 - VIII ZR 1/11 Bundesgerichtshof zur fristlosen Kündigung bei Nichtzahlung von erhöhter Miete Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob der Vermieter dem Mieter, der die d...
Kein Abschluss mit Erbengemeinschaft Sind beim Tod des Erblassers mehrere Erben vorhanden, entsteht kraft Gesetz eine Erbengemeinschaft, die erst durch Auseinandersetzung des Nachlasses beendet wird. Die Erbengemeinschaft unterscheidet sich somit ...
 BGH, Urteil vom 14.09.2011 VIII ZR 301/10       Mahnt der Vermieter den Mieter nach mehrfacher unpünktlicher Mietzahlung ab, so ist er zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, wenn auch die nächste auf die Abmahnung f...
Der Fall: Die Mieter haben seit dem Jahr 2003 eine Wohnung in Dresden gemietet. Hierbei beläuft sich die Nettokaltmiete für die 82,39 m² große Wohnung auf 514,94 €. Mit Schreiben vom 19. Mai 2015 forderte der Vermieter unter Bezugnahme auf den...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt