Gesundheitsgefährdung durch Warmluftheizung

 
Das Vorhandensein von gesundheitsgefährdenden Stoffen in den Mieträumen stellt einen Mangel der Mietsache dar und berechtigt den Mieter zur Mietminderung sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Für die Beurteilung einer Gesundheitsgefährdung kommt es auf die jeweils aktuellsten Erkenntnisse, z. B. Grenzwerte des Bundesgesundheitsamtes an. Bei Vorliegen von Schadstoffen, für die es zwar keine gesicherten Grenzwerte gibt, deren Vorhandensein aber nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft prinzipiell schädlich sein kann, z. B. bei Asbest, sind die Mieträume nach Auffassung des OLG Hamm bereits dann mangelhaft, wenn die konkrete Besorgnis begründet ist, dass Asbestfasern in nicht unerheblichem Umfang freigesetzt werden (OLG Hamm, Urteil v. 13.02.2002, 30 U 20/01, NZM 2003, S. 395). 

Dagegen stellt eine Warmluftstromheizung, deren Schächte mit Glasfaserdämmmatten ausgekleidet sind, keinen grundsätzlichen Mangel dar; insbesondere dann nicht, wenn die Oberfläche der Dämmstoffe mit Aluminium beschichtet ist und die in der Dämmung enthaltenen Fasern durch eine alterungsbeständige Kunstharzbindung dauerhaft gegen Zersetzung gesichert sind (LG Osnabrück, Urteil v. 24.01.2003, 12 S 286/00, WuM 2003, S. 267).  

 

Quelle: Haus- und Grundbesitzerverein München e .V.

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

BGH, Urteil vom 15. Februar 2012 - VIII ZR 166/10 - BGB § 242 (Bd), § 1124 Abs. 2 Zur Berücksichtigungsfähigkeit von Mieterleistungen als abwohnbarer Baukostenzuschuss.   Der Kläger war im Zeitraum vom 2. Mai 2006 bis zur Aufhebung de...
BGH, Urteil vom 23. November 2011 - VIII ZR 74/11 BGB § 566 Abs. 1 Wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses und Vermieterin der Wohnungen dieses Anwesens ist, unter Bildung von Wohnungseigentum und ...
BGH, Urteil vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 204/10 -   BGB § 558b Abs. 1; ZPO § 894 Zur Auslegung des Tenors eines Urteils auf Zustimmung zur Erhöhung der Wohnraummiete, in dem der Monat, ab dem die erhöhte Miete geschuldet ist, nicht genann...
Mieterhöhung - aus der Wohnung ausgezogener Ehepartner muss nicht zustimmen Bei einem Mietverhältnis, das mit beiden Ehepartnern geschlossen wurde, muss ein Mieterhöhungsverlangen an beide Ehepartner gerichtet werden. Ferner muss die Zustimmu...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt