Anfechtung des Mietvertrages bei falscher Selbstauskunft

 
Vermieter machen den Abschluss eines Mietvertrages häufig von der Abgabe einer sog. Selbstauskunft abhängig, in welcher der Mieter seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen muss. Fragen nach der beruflichen Stellung des Mieters und seinen Einkommensverhältnissen sind zulässig und müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. 
 

Erklärt der Mieter daher auf ausdrückliche Frage des Vermieters, Designer zu sein und gut zu verdienen, obwohl das tatsächlich nicht zutrifft, so kann der Vermieter den Mietvertrag erfolgreich anfechten (AG Saarlouis, NZM 2000, 459). 

Quelle: Haus- und Grundbesitzerverein München e .V.

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Mündliche Einigung trotz Schriftformklausel Sogenannte "Schriftformklauseln", die bestimmen, dass Änderungen des Vertrages nur dann wirksam sind, wenn sie schriftlich vereinbart wurden, verstoßen nicht generell gegen die Bestimmungen des Gese...
Berlin (dpa/tmn) - Wer seine Miete immer wieder unpünktlich zahlt, lebt riskant. Denn ein Vermieter darf in diesem Fall den Mietvertrag kündigen - und zwar ohne weitere Abmahnung. Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 220/18), wie die Ze...
BGH, Urteil vom 20. April 2005 - VIII ZR 110/04 - ZPO § 287 Abs. 2, Abs. 1 Satz 2; BGB §§ 558 Abs. 1, 2, 558 d Zur Zulässigkeit der Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß § 287 ZPO im Rahmen eines Mieterhöhungsverfahrens, wenn...
BGH Urteil vom 8. Juni 2011 – VIII ZR 226/09 Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB* getroffen.  Die Kläger sind in ungeteilter Erbengemeinschaft Eigent...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt