Keine Modernisierungspflicht des Vermieters



Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, ein Anwesen mit veralteter Ausstattung dem gegenwärtigen Stand der Technik anzupassen. Für die Beurteilung der Frage, ob eine Mietwohnung Mängel aufweist, z. B. aufgrund eines geringen Schall- oder Wärmeschutzes und der Mieter daher zur Minderung der Miete berechtigt ist, sind nämlich nach einem neuen Urteil des BGH mangels gegenteiliger vertraglicher Vereinbarungen grundsätzlich nicht die aktuellen technischen Normen, sondern die Normen maßgeblich, die im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes gegolten haben (BGH, Urteil v. 06.10.2004, VIII ZR 355/03, WuM 2004, 715). Daher besteht z. B. grundsätzlich keine Verpflichtung des Vermieters zur Nachisolierung der Fassade, zum Einbau moderner Fenster oder zur Erneuerung einer älteren, jedoch funktionsfähigen Heizungsanlage.

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Garagenmiete - keine isolierte Erhöhung bei einheitlichen Mietverhältnissen      Wurde eine Garage zusammen mit einer Wohnung vermietet, z. B. dadurch, dass kein eigener Garagenmietvertrag abgeschlossen, sondern die Garage im Wohnungsmietvert...
Eigenbedarf trotz Alternativwohnung   Wendet der Mieter ein, der Vermieter würde die gekündigte Wohnung nicht benötigen, da ihm eine andere geeignete Wohnung zur Verfügung steht, kann dieser Einwand nicht allein mit der Begründung zurückgewi...
Tod des Mieters - wer darf in der Wohnung bleiben? Beim Tod eines Vertragspartners ist zu unterscheiden, ob der Mietvertrag mit beiden oder nur mit einem Lebenspartner abgeschlossen war. Sind beide Vertragspartner, wird das Mietverhältnis mit d...
Wärmebrücken in den Außenwänden einer Mietwohnung sind nicht als Sachmangel der Wohnung anzusehen, wenn dieser Zustand mit dem zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Bauvorschriften und technischen Normen in Einklang steht   ...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt