OLG München, Beschluss vom 07.09.05 Az: 34 Wx 43/05 

 
 
Die Errichtung eines Wintergartens stellt in der Regel eine bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bedarf. 
 
Sachverhalt: 
 
Zwei Eigentümer haben aneinandergrenzende Doppelhaushälften. Diesen sind jeweils eine Grünfläche als Sondernutzungsfläche zugeordnet. In der Baubeschreibung des Bauträgers sind verschiedene Einrichtungen zur späteren Errichtung eines Wintergartens vorgesehen. In der Teilungserklärung ist die Befugnis zur Errichtung eines Wintergartens allerdings nicht enthalten. Ein Eigentümer errichtet im Bereich seiner Sondernutzungsfläche einen Wintergarten. Der andere Miteigentümer nimmt den Bauherrn auf Rückbau in Anspruch. 
 
Zu Recht: 
 
Die Errichtung eines Wintergartens ist eine bauliche Veränderung. Sie geht über die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung hinaus. Deshalb hätte die Baumaßnahme der Zustimmung bedurft. Der Antragsteller sei durch den Wintergarten übermäßig benachteiligt. Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG sei jede, nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung. Die Beeinträchtigung liege insbesondere darin, dass bei typisierender Betrachtungsweise des Wintergartens eine weitaus intensivere Nutzung der Gemeinschaftsfläche vorläge. Deshalb sei der Eigentümer, der ohne Zustimmung der übrigen Eigentümer, einen Wintergarten errichtet, zum Rückbau verpflichtet. Auch Billigkeitserwägungen haben dem eigenmächtig bauenden Eigentümer nichts geholfen: 
 
Obwohl sich - wegen des gerichtlich angeordneten Rückbaus - der Bauaufwand in Höhe von mehr als EUR 45.000,00 als nutzlos erweise, entspräche es der gesteigerten Pflichtenbindung der Eigentümer untereinander, dass bauliche Veränderungen nicht ohne Zustimmung dessen durchgeführt werden können, der hierdurch beeinträchtigt wird. 

 

Folgende Urteile zum WEG-Recht könnten Sie ebenfalls interessieren

BGH, Urteil vom 8. April 2011 - V ZR 210/10 - WEG §§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1 Der nachträgliche Einbau einer Videoanlage im gemeinschaftlichen Klingeltableau kann gemäß § 22 Abs. 1 WEG verlangt werden, wenn die Kamera nur durch Betätigung der K...
Zulässigkeit des Einbaus eines Treppenliftes      OLG München: Aktenzeichen 32 Wx 51/05 vom 12.7.2005: Zwei Eigentümer, 77 und 80 Jahre alt, beabsichtigen den Einbau eines Treppensitzliftes in das gemeinschaftliche Treppenhaus. Die Antragste...
BGH, Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09 - WEG §§ 44; 46 Abs. 1 Satz 1; 48 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 263 a) Zur Zulässigkeit eines an der Wertung des § 44 WEG orientierten privilegierten Parteiwechsels, wenn eine Anfechtungsklage entgegen § 46...
BGH, Urteil vom 15. Juli 2011 - V ZR 21/11 - BGB § 604 Abs. 1; WEG § 27 Abs. 3 Nr. 7 Überlässt der Verwalter einem Wohnungseigentümer Verwaltungsunterlagen zur Prüfung außerhalb seiner Geschäftsräume, kommt regelmäßig ein Leihvertrag zus...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt