Errichtung einer Satellitenanlage unter dem Tagesordnungspunkt "Sonstiges" 

 
 
BayObLG, Beschluss vom 8.4.2004, Aktenzeichen 2 Z BR 233/03 

Unter dem Tagesordnungspunkt "Sonstiges" können wirksame Beschlüsse nur über Gegenstände von untergeordneter Bedeutung gefasst werden. Für eine wirksame Beschlussfassung ist eine ausreichende Bezeichnung des Gegenstandes der Beschlussfassung in der Einladung erforderlich. Ein Beschluss über die Genehmigung zur Errichtung einer Satellitenanlage auf dem Flachdach des Anwesens ist nicht von untergeordneter Bedeutung. Deshalb ist ein Eigentümerbeschluss zur Errichtung einer Satellitenanlage, der unter dem Tagesordnungspunkt "Sonstiges" gefasst wird, ist daher auf rechtzeitige Anfechtung (1 Monat nach Beschlussfassung) allein deswegen für ungültig zu erklären, weil es sich um keinen Gegenstand von untergeordneter Bedeutung handelt.  

Folgende Urteile zum WEG-Recht könnten Sie ebenfalls interessieren

OLG München, Az: 34 Wx 69/05, Beschluss vom 27.07.05:      Wir hatten über den Beschluss des BGH vom 02.06.06 zur sogenannten Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft berichtet. Das OLG München stellt nun klar, dass die Teilr...
22. Juni 2012, V ZR 190/11 WEG § 26 Abs. 1 a) Bei der Bestellung des Verwalters haben die Wohnungseigentümer wie bei der Abberufung einen Beurteilungsspielraum. b) Eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann Verwalterin einer WEG s...
OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.03.05, Az: 20 W 153/03      Ein Beschluss der Eigentümer, der einen Verwalter eine Zusatzvergütung für Leistungen gewährt, die dieser nach dem bestehenden Verwaltervertrag auch ohne zusätzliche Vergütung zu...
BGH, Urteil vom 8. April 2011 - V ZR 210/10 - WEG §§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1 Der nachträgliche Einbau einer Videoanlage im gemeinschaftlichen Klingeltableau kann gemäß § 22 Abs. 1 WEG verlangt werden, wenn die Kamera nur durch Betätigung der K...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt