Errichtung einer Satellitenanlage unter dem Tagesordnungspunkt "Sonstiges" 

 
 
BayObLG, Beschluss vom 8.4.2004, Aktenzeichen 2 Z BR 233/03 

Unter dem Tagesordnungspunkt "Sonstiges" können wirksame Beschlüsse nur über Gegenstände von untergeordneter Bedeutung gefasst werden. Für eine wirksame Beschlussfassung ist eine ausreichende Bezeichnung des Gegenstandes der Beschlussfassung in der Einladung erforderlich. Ein Beschluss über die Genehmigung zur Errichtung einer Satellitenanlage auf dem Flachdach des Anwesens ist nicht von untergeordneter Bedeutung. Deshalb ist ein Eigentümerbeschluss zur Errichtung einer Satellitenanlage, der unter dem Tagesordnungspunkt "Sonstiges" gefasst wird, ist daher auf rechtzeitige Anfechtung (1 Monat nach Beschlussfassung) allein deswegen für ungültig zu erklären, weil es sich um keinen Gegenstand von untergeordneter Bedeutung handelt.  

Folgende Urteile zum WEG-Recht könnten Sie ebenfalls interessieren

Anbringung eines Lüftungsgitters für eine Dunstabzugshaube      OLG München: 32 Wx 43/05 vom 04.07.2005: Die Eigentümergemeinschaft beschließt mehrheitlich, dass einzelne Eigentümer einen Wanddurchbruch zur Entlüftung der Küche mit eine...
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.04, Az: 3 Wx 298/04      Sachverhalt:    In der Eigentümerversammlung wurde beschlossen, den an der Fassade befindlichen wilden Wein zu entfernen und künftig die Entstehung jeglichen Fassadengrüns sof...
BGH, Urteil vom 2. März 2012 - V ZR 174/11 - WEG § 21 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 2 Weist die Gemeinschaftsordnung die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster nebst Rahmen in dem räumlichen Bereich des Sondereigentums den einzelnen Wo...
BGH, Urteil vom 1. April 2011, V ZR 230/10 Wahrung der Klagefrist des §§ 46 Abs. 1 WEG durch Parteiwechsel Die Klägerin ist Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie wendet sich gegen einen auf der Wohnungseigentümerversammlung am 14....
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt