Errichtung einer Satellitenanlage unter dem Tagesordnungspunkt "Sonstiges" 

 
 
BayObLG, Beschluss vom 8.4.2004, Aktenzeichen 2 Z BR 233/03 

Unter dem Tagesordnungspunkt "Sonstiges" können wirksame Beschlüsse nur über Gegenstände von untergeordneter Bedeutung gefasst werden. Für eine wirksame Beschlussfassung ist eine ausreichende Bezeichnung des Gegenstandes der Beschlussfassung in der Einladung erforderlich. Ein Beschluss über die Genehmigung zur Errichtung einer Satellitenanlage auf dem Flachdach des Anwesens ist nicht von untergeordneter Bedeutung. Deshalb ist ein Eigentümerbeschluss zur Errichtung einer Satellitenanlage, der unter dem Tagesordnungspunkt "Sonstiges" gefasst wird, ist daher auf rechtzeitige Anfechtung (1 Monat nach Beschlussfassung) allein deswegen für ungültig zu erklären, weil es sich um keinen Gegenstand von untergeordneter Bedeutung handelt.  

Folgende Urteile zum WEG-Recht könnten Sie ebenfalls interessieren

BGH, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 162/10 - WEG § 16 Abs. 3 Bei der Änderung eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG steht den Wohnungseigentümern ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Die Parteien sind die Mitglieder einer Wohnungseige...
BGH, Urteil vom 15. Juli 2011 - V ZR 21/11 - BGB § 604 Abs. 1; WEG § 27 Abs. 3 Nr. 7 Überlässt der Verwalter einem Wohnungseigentümer Verwaltungsunterlagen zur Prüfung außerhalb seiner Geschäftsräume, kommt regelmäßig ein Leihvertrag zus...
BGH, Urteil vom 10. Juni 2011, V ZR 222/10 Der BGH heute hat heute zur ordnungsgemäßen Einladung einer Eigentümerversammlung entschieden. Die Parteien, jeweils Eheleute, sind die Mitglieder einer aus vier Wohnungen bestehenden Wohnungseigentüme...
Errichtung einer Satellitenanlage unter dem Tagesordnungspunkt "Sonstiges"      BayObLG, Beschluss vom 8.4.2004, Aktenzeichen 2 Z BR 233/03  Unter dem Tagesordnungspunkt "Sonstiges" können wirksame Beschlüsse nur über Gegenstände von unte...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt