Berlin (dpa/tmn) - Wer seine Miete immer wieder unpünktlich zahlt, lebt riskant. Denn ein Vermieter darf in diesem Fall den Mietvertrag kündigen - und zwar ohne weitere Abmahnung.

Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 220/18), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Nr. 10/2019) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Denn mit unpünktlichen Mietzahlungen verletzt ein Mieter seine Hauptpflicht nicht nur unerheblich.

In dem verhandelten Fall lebte ein Mieter seit 1981 in seiner Wohnung. Die Vermieterin hatte das Objekt 2014 übernommen. Der Mieter zahlte seine Miete über mehrere Jahre hinweg immer wieder mit Verzögerung. Zum Teil gingen die Mietzahlungen erst mit mehreren Wochen Verspätung bei der Vermieterin ein. Diese mahnte den Mieter daher immer wieder schriftlich ab. Allerdings ohne Erfolg. Schließlich kündigte die Vermieterin den Mietvertrag wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung fristlos.

Zu Recht: Die Pflichtverletzung sei angesichts der der Dauer erheblich, befand das Gericht. Die Kündigung sei daher gerechtfertigt. Anders als der Mieter meine, sei hier kein Gewohnheitsrecht entstanden. Denn die Vermieterin habe ihn immer wieder aufgefordert, seine Miete pünktlich zu zahlen. Auch seine Depression könne nicht entlastend gewertet werden. Denn dieser Grund sei in der ersten Instanz noch nicht vorgebracht worden. Zudem werde die Miete seit Erhalt der Kündigung pünktlich gezahlt.

Mehr....

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Zwangsräumung trotz Suizidgefahr Eine Zwangsvollstreckung zur Herausgabe der Räume, z. B. nach Kündigung des Mietverhältnisses und rechtskräftigem Räumungsurteil kann selbst dann, wenn damit eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit d...
Vermieter haftet nicht für Wasserschäden durch andere Mieter      Zur Vorbeugung von Personen- und Sachschäden in den vermieteten Räumen ist der Vermieter zur Kontrolle von mitvermieteten technischen Einrichtungen insbesondere dann verpflic...
Auflagen und Genehmigungen - wer trägt das Risiko?   Mit Urteil vom 27.1.1993 (DWW 1993, 170) hat der BGH bereits entschieden, dass dem Mieter das uneingeschränkte Risiko für die Erteilung einer behördlichen Erlaubnis jedenfalls formularvertra...
BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 - VIII ZR 91/10 BGB §§ 199, 543, 551, 812 Zur fristlosen Kündigung wegen fortdauernder unpünktlicher Mietzahlungen. Soweit die vom Mieter einer Wohnung erbrachte Kaution drei Monatsmieten übersteigt, steht ihm -...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt