Eigenbedarf trotz Alternativwohnung
Wendet der Mieter ein, der Vermieter würde die gekündigte Wohnung nicht benötigen, da ihm eine andere geeignete Wohnung zur Verfügung steht, kann dieser Einwand nicht allein mit der Begründung zurückgewiesen werden, die Alternativwohnung sei anderweitig vermietet worden (so Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.11.1990, NJW 1991, 157). Nach einer neueren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann Eigenbedarf jedoch trotz einer im Hause der gekündigten Wohnung leerstehenden Alternativwohnung bestehen, wenn diese zum Bezug durch einen anderen Miteigentümer vorgesehen ist und ein vernünftiger und nachvollziehbarer Grund für das Festhalten des anderen Miteigentümers am Bezug gerade der gekündigten Wohnung gegeben ist (BVerfG, Beschluss vom 7.5.2001, Az.: 2 BvR 188/00, NZM 2001, 706).