Hohe Raumtemperaturen als Kündigungsgrund



Gem. § 569 BGB kann der Mieter ein Mietverhältnis außerordentlich und fristlos kündigen, wenn die Benutzung der gemieteten Räume mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. Dazu zählen nach zwei Urteilen des OLG Naumburg und des OLG Düsseldorf auch extrem hohe Raumtemperaturen, die trotz eines nur durchschnittlichen Sommers in den Mieträumen auftreten. So hat das OLG Düsseldorf ein außerordentliches Kündigungsrecht des Mieters bejaht, nachdem in den für eine Drogerie gemieteten Räumen an 45 Tagen Raumtemperaturen von über 26° C aufgetreten sind. In dem der Entscheidung des OLG Düsseldorf zugrunde liegenden Fall lagen die Raumtemperaturen sogar über mehrere Monate bei 35° C (OLG Naumburg, Urteil v. 17.06.2003, 9 U 82/01, NZM 2004, 343, OLG Düsseldorf, ZMR 1998, 622).

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Mieter haftet für Nachmieter Kündigt der Vermieter das Mietverhältnis fristlos, z. B. wegen Zahlungsverzuges des Mieters, haftet der Mieter auch für den Mietausfall, der dem Vermieter bis zur Neuvermietung entsteht. Aufgrund seiner Verpflic...
BGH Urteil vom 11.07.2012, VIII ZR 138/11   Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob dem Mieter auch dann fristlos wegen eines Mietrückstands gekündigt werden kann, wenn er die Miete aufgrund ein...
Staffelmiete trotz sinkendem Mietpreisniveau Vereinbaren die Parteien eines gewerblichen Mietverhältnisses eine Staffelmiete, wonach sich die Anfangsmiete turnusmäßig z.B. jährlich um einen bestimmten Betrag bzw. Prozentsatz erhöht, bleibt ...
Angabe des qm-Preises genügt nicht Wird eine Immobilie, z. B. in einer Tageszeitung, zum Kauf angeboten, muss die Anzeige auch den Endpreis enthalten. Eine Werbung, in der nur der qm-Preis angegeben ist oder die zwar die Endpreisangabe enthält, ...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt