Hohe Raumtemperaturen als Kündigungsgrund
Gem. § 569 BGB kann der Mieter ein Mietverhältnis außerordentlich und fristlos kündigen, wenn die Benutzung der gemieteten Räume mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. Dazu zählen nach zwei Urteilen des OLG Naumburg und des OLG Düsseldorf auch extrem hohe Raumtemperaturen, die trotz eines nur durchschnittlichen Sommers in den Mieträumen auftreten. So hat das OLG Düsseldorf ein außerordentliches Kündigungsrecht des Mieters bejaht, nachdem in den für eine Drogerie gemieteten Räumen an 45 Tagen Raumtemperaturen von über 26° C aufgetreten sind. In dem der Entscheidung des OLG Düsseldorf zugrunde liegenden Fall lagen die Raumtemperaturen sogar über mehrere Monate bei 35° C (OLG Naumburg, Urteil v. 17.06.2003, 9 U 82/01, NZM 2004, 343, OLG Düsseldorf, ZMR 1998, 622).