Bayern erlässt eine neue Mieterschutzverordnung- MiSchuV, welche vom 07.08.2019 bis 31. Juli 2020 gilt. Nachdem das Landgericht München I mit Urteil vom 06.12.2017 die Mieterschutzverordnung vom 11.12.2015 mangels ordnungsgemäßer Begründung für unwirksam hält, war der Gesetzgeber gehalten hier nachzubessern. Daher hat Bayern nunmehr eine neue Mieterschutzverordnung beschlossen, die ab dem 07.08.2019 in Kraft tritt und die Mieterschutzverordnung vom 10.11.2015 ablöst.
Dementsprechend können in den dort erfassten Gebieten, bei neu abgeschlossenen Mietverträgen, lediglich Mieten in Höhe von  10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete bzw. die Vorvertragsmiete verlangt werden. Nicht betroffen sind Neubauten sowie umfassend modernisierte Wohnungen.
Neben der "Mietpreisbremse" verlängert sich die Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlungen auf zehn Jahre. Somit können Erwerber den Mietern erst nach Ablauf von zehn Jahren seit der Veräußerung zum Zwecke der wirtschaftlichen Verwertung bzw. des Eigenbedarfs kündigen.

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Staffelmiete trotz sinkendem Mietpreisniveau Vereinbaren die Parteien eines gewerblichen Mietverhältnisses eine Staffelmiete, wonach sich die Anfangsmiete turnusmäßig z.B. jährlich um einen bestimmten Betrag bzw. Prozentsatz erhöht, bleibt ...
Mietrechtsanpassungsgesetz- MietAnpG Der Bundesrat hat am 14.12.2018 dem „Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelung über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassung...
Geruchsbelästigung durch verwahrloste Wohnung rechtfertigt fristlose Kündigung, AG München, Urteil vom 08.08.2018 -416 C 5897/18 - Der Fall: Zwischen den Parteien besteht ein Mietverhältnis vom November 1996. Mit Schreiben vom 30 Januar 2018 be...
Kein Abschluss mit Erbengemeinschaft Sind beim Tod des Erblassers mehrere Erben vorhanden, entsteht kraft Gesetz eine Erbengemeinschaft, die erst durch Auseinandersetzung des Nachlasses beendet wird. Die Erbengemeinschaft unterscheidet sich somit ...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt