Vermieter haftet nicht für Wasserschäden durch andere Mieter 

 
 
Zur Vorbeugung von Personen- und Sachschäden in den vermieteten Räumen ist der Vermieter zur Kontrolle von mitvermieteten technischen Einrichtungen insbesondere dann verpflichtet, wenn sich Unregelmäßigkeiten zeigen (so z. B. OLG Frankfurt/M., ZMR 2003, 674). Diese Kontrollpflichten des Vermieters dürfen nach ständiger Rechtsprechung nicht überspannt werden und bestehen nach einem neuen Urteil des OLG Köln auch nur dann, soweit dadurch vermietete Sachen in einem gebrauchsfähigen mängelfreien Zustand erhalten werden sollen. Liegen dagegen z. B. Installationsfehler im Verantwortungsbereich von anderen Mietern, dürfen die Kontrollpflichten des Vermieters nicht so verdichtet werden, dass dies zu einer Gefährdungshaftung des Vermieters, d. h. zu einer Haftung ohne Verschulden führen würde. Dementsprechend haftet der Vermieter nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass andere Mieter in den gemieteten Räumen eine Schadensursache setzen, z. B. den Wasserschlauch zum Betrieb eines Aquariums nicht ausreichend sichern. Insofern ist der verantwortliche Mieter auch nicht Erfüllungsgehilfe des Vermieters, für den der Vermieter im Verhältnis zu anderen Mietern haften würde (OLG Köln, Urteil v. 23.03.2004, 22 U 139/03, ZMR 2004, 819). 

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Anlagepflicht auch für Kaution von Geschäftsräumen Bei Mietverhältnissen über Wohnraum ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, eine vom Mieter geleistete Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen (§ 551 BGB). Für Mietverhältniss...
BGH, Urteil vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 227/10 - BGB § 558a Abs. 2 Nr. 1 a) Die Auslegung eines Mietspiegels (§ 558a Abs. 2 Nr. 1, §§ 558c, 558d BGB) unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung. b) Zur Auslegung des Miets...
Zwangsräumung trotz Suizidgefahr Eine Zwangsvollstreckung zur Herausgabe der Räume, z. B. nach Kündigung des Mietverhältnisses und rechtskräftigem Räumungsurteil kann selbst dann, wenn damit eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit d...
Staffelmiete trotz sinkendem Mietpreisniveau Vereinbaren die Parteien eines gewerblichen Mietverhältnisses eine Staffelmiete, wonach sich die Anfangsmiete turnusmäßig z.B. jährlich um einen bestimmten Betrag bzw. Prozentsatz erhöht, bleibt ...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt