BGH, Beschluss vom 03.03.2009 VIII ZR 247/08

Der Wohnbedarf eines Schwagers des Vermieters kann Eigenbedarf zumindest dann begründen, wenn ein besonders enger Kontakt besteht (Leitsatz des Verfassers).

 

Die Beklagte zu 1 war seit 1990 Mieterin einer Wohnung im Haus der dort auch selbst mit ihrer Familie wohnenden Klägerin in I. , die sie zusammen mit ihrer Tochter, der Beklagten zu 2, bewohnte. Mit Schreiben vom 31. Juli 2006 kündigte die Klägerin das Mietverhältnis zum 30. April 2007 mit der Begründung, sie wolle die Wohnung dem Bruder ihres Ehemannes und dessen Ehefrau sowie zwei minderjährigen Kindern zur Verfügung stellen; es bestehe zwischen den Familien ein besonders enger persönlicher Kontakt und deshalb ein Wunsch nach größerer Nähe, die sich durch einen Einzug in die bislang von den Beklagten inne gehaltene Wohnung verwirklichen lasse.

Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der in der Literatur und der Rechtsprechung der Instanzgerichte überwiegend vertretenen Auffassung zutreffend davon ausgegangen, dass der Wohnbedarf eines Schwagers des Vermieters Eigenbedarf zumindest dann begründen kann, wenn ein besonders enger Kontakt besteht (vgl. LG Frankfurt, NJOZ 2005, 3197; OLG Braunschweig, NJW-RR 1994, 597 (Cousine); MünchKommBGB/Häublein, 5. Aufl., § 573 Rdnr. 78; vgl. ferner Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 9. Auflage, § 573 BGB Rdnr. 51 f. m.w.N.). Einen solch engen Kontakt hat das Berufungsgerichtnach persönlicher Anhörung der Parteien in tatrichterlicher Würdigung rechtsfehlerfrei bejaht.

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Hartes Urteil für Griller   Grundsätzlich ist der Mieter berechtigt, auf dem Balkon der gemieteten Wohnung zu grillen, sofern Mitmieter und Nachbarn dadurch nicht in unzumutbarer Weise belästigt werden. Nach einem neuen Urteil des LG Essen vom...
Abfindung nicht steuerpflichtig   Eine Mietwohnung kann der Vermieter nur bei Vorliegen eines gesetzlichen Kündigungsgrundes (z. B. Eigenbedarf) kündigen. Fehlt dem Vermieter ein solcher Kündigungsgrund, soll der Mieter aber trotzdem zum Auszug...
Staffelmiete trotz sinkendem Mietpreisniveau Vereinbaren die Parteien eines gewerblichen Mietverhältnisses eine Staffelmiete, wonach sich die Anfangsmiete turnusmäßig z.B. jährlich um einen bestimmten Betrag bzw. Prozentsatz erhöht, bleibt ...
"Aushandeln" ist mehr als "Verhandeln"      Die Wirksamkeit von vertraglichen Vereinbarungen hängt oftmals entscheidend davon ab, ob es sich um eine individuelle Vereinbarung oder um eine "Geschäftsbedingung" handelt. Während eine indivi...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt