Eigenbedarf trotz Alternativwohnung

 

Wendet der Mieter ein, der Vermieter würde die gekündigte Wohnung nicht benötigen, da ihm eine andere geeignete Wohnung zur Verfügung steht, kann dieser Einwand nicht allein mit der Begründung zurückgewiesen werden, die Alternativwohnung sei anderweitig vermietet worden (so Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.11.1990, NJW 1991, 157). Nach einer neueren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann Eigenbedarf jedoch trotz einer im Hause der gekündigten Wohnung leerstehenden Alternativwohnung bestehen, wenn diese zum Bezug durch einen anderen Miteigentümer vorgesehen ist und ein vernünftiger und nachvollziehbarer Grund für das Festhalten des anderen Miteigentümers am Bezug gerade der gekündigten Wohnung gegeben ist (BVerfG, Beschluss vom 7.5.2001, Az.: 2 BvR 188/00, NZM 2001, 706). 

Quelle: Haus- und Grundbesitzerverein München e .V.

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Staffelmiete trotz sinkendem Mietpreisniveau Vereinbaren die Parteien eines gewerblichen Mietverhältnisses eine Staffelmiete, wonach sich die Anfangsmiete turnusmäßig z.B. jährlich um einen bestimmten Betrag bzw. Prozentsatz erhöht, bleibt ...
Mündliche Einigung trotz Schriftformklausel Sogenannte "Schriftformklauseln", die bestimmen, dass Änderungen des Vertrages nur dann wirksam sind, wenn sie schriftlich vereinbart wurden, verstoßen nicht generell gegen die Bestimmungen des Gese...
Welche Miete ist maßgebend, wenn der Mieter sein Optionsrecht ausübt, ohne dass eine Vereinbarung über die dann zu zahlende Miete getroffen wird? Die Rechtsprechung ging bisher davon aus, dass im Falle der Ausübung der Option durch den Mieter ...
Berechtigtes Interesse – die Wohnung künftig nicht alleine zu bewohnen, sondern einen Mitbewohner in die Wohnung aufzunehmen, für Untervermietung ausreichend Der Fall: Die Mieter mieteten von den Klägern eine Wohnung in München. Die Mieter be...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt