Eigenbedarf trotz Alternativwohnung

 

Wendet der Mieter ein, der Vermieter würde die gekündigte Wohnung nicht benötigen, da ihm eine andere geeignete Wohnung zur Verfügung steht, kann dieser Einwand nicht allein mit der Begründung zurückgewiesen werden, die Alternativwohnung sei anderweitig vermietet worden (so Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.11.1990, NJW 1991, 157). Nach einer neueren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann Eigenbedarf jedoch trotz einer im Hause der gekündigten Wohnung leerstehenden Alternativwohnung bestehen, wenn diese zum Bezug durch einen anderen Miteigentümer vorgesehen ist und ein vernünftiger und nachvollziehbarer Grund für das Festhalten des anderen Miteigentümers am Bezug gerade der gekündigten Wohnung gegeben ist (BVerfG, Beschluss vom 7.5.2001, Az.: 2 BvR 188/00, NZM 2001, 706). 

Quelle: Haus- und Grundbesitzerverein München e .V.

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Mieterhöhung - aus der Wohnung ausgezogener Ehepartner muss nicht zustimmen Bei einem Mietverhältnis, das mit beiden Ehepartnern geschlossen wurde, muss ein Mieterhöhungsverlangen an beide Ehepartner gerichtet werden. Ferner muss die Zustimmu...
Der Bundesgerichtshof lockert die Rechtsprechung zum Eigenbedarf - Nutzung als Ferienwohnung ausreichend Der Fall: Ein Vermieter dessen Wohnsitz in Finnland ist, ist Nießbrauchsberechtigter eines älteren, aus vier Wohnungen in vier Geschossen bes...
BGH, Urteil vom 23. 6. 2010 - VIII ZR 227/09 Der BGH hat heute (BGH, Urteil vom 23. 6. 2010 - VIII ZR 227/09) entschieden, dass eine Betriebskostenabrechnung in der mehrere Gebäude oder Gebäudeteile einer Wohnungseigentumsanlage zu einer Abrechn...
Grundbucheinsicht durch Presseorgane Die Einsicht in das Grundbuch ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme darlegt (§ 12 Abs. 1 Grundbuchordnung). Daher können auch Presseorgane ein Recht auf Einsichtnahme in besti...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt