Bürge haftet auch für die Kosten der Räumung des Mieters

Leistet der Mieter als Sicherheit eine Bürgschaft, sollten in der Bürgschaftserklärung die Modalitäten der Bürgschaft genau geregelt sein. Haftet der Bürge danach "für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag" umfasst seine Haftung auch die Kosten eines Räumungsrechtsstreits einschließlich der Kosten der Räumung des Mieters (LG Hamburg, Urteil vom 22.6.2000, Az.: 334 O 107/99, ZMR 2000, 764). 
 
Quelle: Haus- und Grundbesitzerverein München e .V.

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