Besichtigungsrecht des Vermieters bei Verkauf der Wohnung 

 
Das Betretungs- und Besichtigungsrecht des Vermieters ist gesetzlich nicht geregelt. Unstrittig ist, dass der Vermieter im Falle des Verkaufs der Wohnung berechtigt ist, diese mit Kaufinteressenten zu besichtigen. Über die Modalitäten der Besichtigung (Termin, Zeitdauer, Begleitpersonen) gibt es jedoch unterschiedliche Auffassungen. Dazu hat das LG Frankfurt/M.  entschieden, dass bei den Besichtigungsterminen auch auf die Berufstätigkeit des Mieters Rücksicht zu nehmen ist. Insofern sind Besichtigungen werktags zwischen 19.00 und 20.00 Uhr, dreimal monatlich nach einer Ankündigungsfrist von 3 Tagen und einer Besichtigungsdauer von jedenfalls 30 bis 45 Minuten zumutbar. 
Der Vermieter kann grundsätzlich auch frei entscheiden, wen er mit der Besichtigung beauftragt und kann auch den Ehepartner als Begleitperson bestimmen (LG Frankfurt/M., Urteil v. 24.5.2002, 2/17 S 194/01, NZM 2002, 696). 
 
Quelle: Haus- und Grundbesitzerverein München e .V.

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Der Bundesgerichtshof lockert die Rechtsprechung zum Eigenbedarf - Nutzung als Ferienwohnung ausreichend Der Fall: Ein Vermieter dessen Wohnsitz in Finnland ist, ist Nießbrauchsberechtigter eines älteren, aus vier Wohnungen in vier Geschossen bes...
Der Fall: Die Parteien sind durch ein Mietverhältnis über eine im fünften Obergeschoss eines mit einem Fahrstuhl versehenen Mehrfamilienhauses in München gelegene Dreizimmerwohnung verbunden. Die Vermieter haben ihren Hauptwohnsitz mittlerweile ...
Berlin (dpa/tmn) - Wer seine Miete immer wieder unpünktlich zahlt, lebt riskant. Denn ein Vermieter darf in diesem Fall den Mietvertrag kündigen - und zwar ohne weitere Abmahnung. Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 220/18), wie die Ze...
BGH, Urteil vom 20. April 2005 - VIII ZR 110/04 - ZPO § 287 Abs. 2, Abs. 1 Satz 2; BGB §§ 558 Abs. 1, 2, 558 d Zur Zulässigkeit der Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß § 287 ZPO im Rahmen eines Mieterhöhungsverfahrens, wenn...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt