Betrieb einer Spielothek in einer Ladeneinheit 

 
 
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 9.2.2005, Aktenzeichen 2 Z BR 170/04 
Die Einheit eines Eigentümers ist in Aufteilungsplan und Teilungserklärung als "Laden" bezeichnet. Sie enthält damit eine verbindliche Zweckbestimmung. Dennoch vermietet der Eigentümer die Ladeneinheit als Spielothek, die täglich von 8:30 Uhr bis 1:00 Uhr geöffnet ist. Ein Miteigentümer beantragt, den Umbau der Ladeneinheit in die Spielothek und deren Betrieb in den Ladenräumen zu verbieten. 
Der Eigentümer bekommt Recht: Zunächst wird in der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes festgestellt, dass die übrigen Eigentümer einen Anspruch gegen den vermietenden Eigentümer auf Unterlassung haben, weil er Störer ist. Er hat deshalb dafür einzustehen, dass sein Mieter die Ladenräume nicht zweckbestimmungswidrig nutzt. 
 

Die Bezeichnung des Teileigentums als Laden in Aufteilungsplan und Teilungserklärung ist verbindlich. Der Betrieb einer Spielothek ist nur dann zulässig, wenn dadurch die übrigen Wohnungseigentümer nicht mehr belästigt werden, als beim Betrieb eines Ladengeschäfts. Auf die konkreten Belästigungen ist nicht abzustellen. Vielmehr ist auf die sogenannte typisierende d.h., verallgemeinernde Betrachtungsweise und nicht auf die konkrete Ausübung der jeweiligen Geschäftstätigkeit abzustellen. Danach stört der Betrieb einer Spielothek, die täglich von 8:00 bis 1:00 Uhr geöffnet ist, mehr als ein Ladengeschäft und ist daher unzulässig.  

Folgende Urteile zum WEG-Recht könnten Sie ebenfalls interessieren

OLG München, Az: 34 Wx 69/05, Beschluss vom 27.07.05:      Wir hatten über den Beschluss des BGH vom 02.06.06 zur sogenannten Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft berichtet. Das OLG München stellt nun klar, dass die Teilr...
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.04, Az: 3 Wx 298/04      Sachverhalt:    In der Eigentümerversammlung wurde beschlossen, den an der Fassade befindlichen wilden Wein zu entfernen und künftig die Entstehung jeglichen Fassadengrüns sof...
BGH, Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10 ZPO § 51 Abs. 1 Macht der Verwalter Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft im eigenen Namen geltend, kann das für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninter...
BayObLG Beschluss vom 08.03.05 Az: 2 Z BR 239/04      Ein Sondernutzungsrecht mit dem Inhalt auf den vor den Läden befindlichen Gehwegflächen Verkaufseinrichtungen aufzustellen, umfasst nicht gleichzeitig das Recht, die Gäste eines Speiseres...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt