Zulässigkeit des Einbaus eines Treppenliftes 

 
 
OLG München: Aktenzeichen 32 Wx 51/05 vom 12.7.2005: Zwei Eigentümer, 77 und 80 Jahre alt, beabsichtigen den Einbau eines Treppensitzliftes in das gemeinschaftliche Treppenhaus. Die Antragsteller bewohnen das zweite OG, einer der beiden Antragsteller ist zu einem Grad von 80% schwerbehindert. Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht München geben den betagten Eigentümern Recht: Der Einbau des Treppensitzliftes ist zwar eine bauliche Veränderung. Die Baumaßnahme bedarf daher grundsätzlich der Zustimmung derjenigen Wohnungseigentümer, die über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus in ihren Rechten beeinträchtigt werden. Soweit die übrigen Eigentümer aber nicht über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, besteht gegen diese ein Anspruch auf Duldung der baulichen Maßnahme. Alle drei Instanzen haben eine solche, nachteilige Veränderung für die übrigen Wohnungseigentümer des Anwesens verneint. 

Der gehbehinderte Eigentümer hat ein Recht auf barrierefreien Zugang zu seiner Wohnung. Wenn die Behinderung so stark ist, dass ihm ein Verlassen und Wiederaufsuchen seiner Wohnung im zweiten OG ohne mechanische Steighilfe nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich ist, überwiegt dies das Interesse der anderen Eigentümer nicht nur an der Erhaltung des optischen Zustandes des Treppenhauses, sondern sogar an einem rechtlich unbedenklichen und bequemeren Zustand. Deshalb muss nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts München auch hingenommen werden, dass die von der Bayerischen Bauordnung geforderte Mindestbreite der Treppe von einem Meter teilweise nicht eingehalten wird, wenn gleichzeitig wenig Personenverkehr herrscht und auch die Wohnungseingangstüren nicht breiter sind, als die zu erwartenden Engstellen.  

Folgende Urteile zum WEG-Recht könnten Sie ebenfalls interessieren

  Das an einer Doppelstockgarage gebildete Sondereigentum erstreckt sich auf die dazugehörige Hebeanlage, wenn durch diese keine weitere Garageneinheit betrieben wird. Der Kläger parkte seinen Pkw in der Zeit vom 2. bis 22. August 2009 mit Zu...
Betrieb einer Spielothek in einer Ladeneinheit      Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 9.2.2005, Aktenzeichen 2 Z BR 170/04  Die Einheit eines Eigentümers ist in Aufteilungsplan und Teilungserklärung als "Laden" bezeichnet. S...
BGH, Urteil vom 1. April 2011, V ZR 230/10 Wahrung der Klagefrist des §§ 46 Abs. 1 WEG durch Parteiwechsel Die Klägerin ist Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie wendet sich gegen einen auf der Wohnungseigentümerversammlung am 14....
BGH, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09 WEG §§ 10 Abs. 2 Satz 3, 16 Abs. 4, 21 Abs. 1, 3, 4 und 8, 23 Abs. 1, 43 Nr. 4, 46 a) Die Ablehnung eines Beschlussantrags durch die Wohnungseigentümer (Negativbeschluss) unterliegt auch ohne Verbi...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt