Neue Verordnung zur Zweckentfremdung



Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 1 und 2 des Gesetzes über das Verbot der
Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) vom 10.12.2007 (GVBl. S. 864, BayRS 2330-11-I),
geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von
Wohnraum vom 10.06.2008 (GVBl. S. 319, BayRS 2330-11-I), folgende Satzung :
 

PDFWohnraumzweckentfremdungssatzung

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Kein Abschluss mit Erbengemeinschaft Sind beim Tod des Erblassers mehrere Erben vorhanden, entsteht kraft Gesetz eine Erbengemeinschaft, die erst durch Auseinandersetzung des Nachlasses beendet wird. Die Erbengemeinschaft unterscheidet sich somit ...
Mietrechtsanpassungsgesetz- MietAnpG Der Bundesrat hat am 14.12.2018 dem „Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelung über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassung...
BGH, Urteil vom 22. Februar 2012 - VIII ZR 205/11 BGB §§ 307 Bb, Cl, 535 Auch wenn der Mieter die Wohnung bei Mietbeginn mit einem neuen weißen Anstrich übernommen hat, benachteiligt ihn eine Farbwahlklausel nur dann nicht unangemessen, wenn si...
BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 - VIII ZR 91/10 BGB §§ 199, 543, 551, 812 Zur fristlosen Kündigung wegen fortdauernder unpünktlicher Mietzahlungen. Soweit die vom Mieter einer Wohnung erbrachte Kaution drei Monatsmieten übersteigt, steht ihm -...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt