Räumungsklage gegen beide Ehegatten erforderlich



Endet ein Wohnungsmietvertrag mit einem Ehepaar (z. B. aufgrund einer Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzuges) und wird die fristgerechte Räumung der Wohnung verweigert, kann eine Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher nur durchgeführt werden, wenn der Räumungstitel gegen beide Ehepartner gerichtet ist.
Dies gilt nach einem neuen Beschluss des BGH auch dann, wenn nur ein Ehepartner Vertragspartner ist (z. B. den Mietvertrag alleine unterschrieben hat), da der andere Ehepartner nach heutiger Anschauung ebenfalls selbständigen Besitz an der Ehewohnung hat, auch wenn er nicht Mieter geworden ist. Eine Räumungsklage muss daher auch in diesem Fall gegen beide Ehegatten erhoben werden; anderenfalls wird der Gerichtsvollzieher die Durchführung der Zwangsräumung verweigern (BGH, Beschluss v. 25.06.2004, IX aZB 29/04, WuM 2004, 555).
Ein nicht mitverklagter Bewohner kann sich nur ausnahmsweise nicht auf sein Besitzrecht berufen, wenn der Mieter diesen ohne Wissen des Vermieters in die Wohnung aufgenommen hat (OLG Frankfurt/M., Beschluss v. 23.06.2003, 26 W 24/03, WuM 2003, 640).

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

BGH, Urteil vom 23. November 2011 - VIII ZR 74/11 BGB § 566 Abs. 1 Wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses und Vermieterin der Wohnungen dieses Anwesens ist, unter Bildung von Wohnungseigentum und ...
Aushändigung der Schlüssel an den Hausmeister reicht nicht Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand einschließlich der dazugehörigen Schlüssel an den Vermieter zurückzugeben...
Gesundheitsgefährdung durch Warmluftheizung   Das Vorhandensein von gesundheitsgefährdenden Stoffen in den Mieträumen stellt einen Mangel der Mietsache dar und berechtigt den Mieter zur Mietminderung sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch ...
BGH, Urteil vom 20. Juni 2012 - VIII ZR 110/11   Bundesgerichtshof zum Ersatz einer vom (Vor-)Mieter in die Wohnung eingebauten Gasetagenheizung durch eine Gaszentralheizung Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage ...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt