Hohe Raumtemperaturen als Kündigungsgrund



Gem. § 569 BGB kann der Mieter ein Mietverhältnis außerordentlich und fristlos kündigen, wenn die Benutzung der gemieteten Räume mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. Dazu zählen nach zwei Urteilen des OLG Naumburg und des OLG Düsseldorf auch extrem hohe Raumtemperaturen, die trotz eines nur durchschnittlichen Sommers in den Mieträumen auftreten. So hat das OLG Düsseldorf ein außerordentliches Kündigungsrecht des Mieters bejaht, nachdem in den für eine Drogerie gemieteten Räumen an 45 Tagen Raumtemperaturen von über 26° C aufgetreten sind. In dem der Entscheidung des OLG Düsseldorf zugrunde liegenden Fall lagen die Raumtemperaturen sogar über mehrere Monate bei 35° C (OLG Naumburg, Urteil v. 17.06.2003, 9 U 82/01, NZM 2004, 343, OLG Düsseldorf, ZMR 1998, 622).

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

BGH, Urteil vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 195/10 - Ersatzansprüche des Mieters wegen Schönheitsreparaturen, die er während des Mietverhältnisses in der irrigen Annahme einer entsprechenden Verpflichtung ausgeführt hat, verjähren nach § 548 Abs. 2...
Mündliche Einigung trotz Schriftformklausel Sogenannte "Schriftformklauseln", die bestimmen, dass Änderungen des Vertrages nur dann wirksam sind, wenn sie schriftlich vereinbart wurden, verstoßen nicht generell gegen die Bestimmungen des Gese...
Garagenmiete - keine isolierte Erhöhung bei einheitlichen Mietverhältnissen      Wurde eine Garage zusammen mit einer Wohnung vermietet, z. B. dadurch, dass kein eigener Garagenmietvertrag abgeschlossen, sondern die Garage im Wohnungsmietvert...
Vermieter haftet nicht für Wasserschäden durch andere Mieter      Zur Vorbeugung von Personen- und Sachschäden in den vermieteten Räumen ist der Vermieter zur Kontrolle von mitvermieteten technischen Einrichtungen insbesondere dann verpflic...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt